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VZ 52/57 10 er Magaz. erlaubt?


Ballermann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo wer kann mit Sicherheit sagen ob es erlaubt ist, einen VZ 52/57 mit 10 mag zum Sportschießen zum Bsp. IPSC LW Standartklasse zu benutzen.

Mir wurde gesagt wegen KWKG nur mit 5 er Mag erlaubt.

Vom BKA hab ich noch keine Antwort......

Geschrieben

Mit Sicherheit erlaubt: mit 2 oder 5-Schuss Magazin.

Mit Sicherheit KWKG: > 5-Schuss Magazin

Gruß,

frogger

Genau!! hatte das gleiche bei meinem M305 Norinco!!

Mags>5 Schuß sind VERBOTEN!!!!!!!!! Hab damal noch mit dem BKA telefoniert...... keine Chance!

Mag mit 5 oder weniger war Bestandteil der "demilitarisierung"!!

Also Mag>5 Schuß== Kriegswaffe!!

Geschrieben
Mir wurde gesagt wegen KWKG nur mit 5 er Mag erlaubt.

Jeder Rückbau einer nach der seinerzeit gültigen Richtlinie vorgenommenen Änderungen (5-Schuß-Begrenzung, Bajonett ab, 300m-Visier-Begrenzung, etc.) macht aus der "guten Zivilwaffe" eine "böse Kriegswaffe". Solange der VZ 52/57 (genau wie mein SKS :angry2: ) auf der Kriegswaffenliste steht, solltest Du also lieber nicht mit einem 10er Magazin beim Wettkampf auftauchen. :acute: Selbst wenn man Dich starten läßt - Anschei... äh... wachsame Mitbürger gibt es überall, auch unter Sportschützen.

Geschrieben

Jeder Rückbau einer nach der seinerzeit gültigen Richtlinie vorgenommenen Änderungen (5-Schuß-Begrenzung, Bajonett ab, 300m-Visier-Begrenzung, etc.) macht aus der "guten Zivilwaffe" eine "böse Kriegswaffe". Solange der VZ 52/57 (genau wie mein SKS :angry2: ) auf der Kriegswaffenliste steht, solltest Du also lieber nicht mit einem 10er Magazin beim Wettkampf auftauchen. :acute: Selbst wenn man Dich starten läßt - Anschei... äh... wachsame Mitbürger gibt es überall, auch unter Sportschützen.

Wobei das nix mit Anschei...... zu tun hat!! :heuldoch:

Wenn mir das Teil bei derr WaffKontrolle in die Hände kommt und ich lass ihn mit nem 10er starten, könnte das auch für mich Ärger bedeuten!

Er wird darauf hingewiesen das er das nicht darf und gut ist. :gutidee:

Geschrieben

Sehe ich ja auch so. Mit "wachsame Mitbürger" meinte ich Leute, die sich an "staatliche Stellen" wenden.

Ich heul. :s84:

Ich auch! :s84: Wenn ich drann denk was wegen " unverständlicher" Vorschriften ( dazu zähle ich den ganzen §6 und §7) verboten ist!

WARUM??????????????????? :peinlich:

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