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IGNORED

Was steht im PFZ?


Klappstuhl77

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

jetzt ist mir eingefallen das ich vor 10 jahren also mit 19 mal großen mist gebaut habe.

Zunächsteinmal, Was wird eingetragen:

In das Zentralregister sind nach § 4 Bundeszentralregistergesetz - BZRG - die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des Bundeszentralregistergesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat

auf Strafe erkannt,

eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,

jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder

nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt hat.

Somit sollte es nicht drin sein.

Zudem gibt es Tilgungsfristen, da sollte selbst bei einer Verurteilung nach 10 Jahren der Eintrag für "Kleinere" Vergehen weg sein. Genaueres steht im § 46 BZRG.

Das normale Führungszeugnis, das jeder über 14 selber beantragen kann enthält tatsächlich nicht alle Einträge. Vollständige Einsicht kann man aber beantragen. Das vollständige Führungszeugnis wird dann an das für Dich zuständige Amtsgericht geschickt, kann dort eingesehen werden und wird nach Einsichtnahme vom Gericht vernichtet.

Diese infos hab ich etwas gestrafft... Vollständig kannst Du es unter http://www.bundeszentralregister.de nachlesen, de haben ein super FAQ zum Thema.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Warum wird einem eigentlich keine Kopie des vollständigen Auszuges zugesendet?

...weil das bei manchen Stellen Begehrlichkeiten auf Informationen wecken würde, die sie nichts angehen.

Viele Arbeitgeber fordern ein polizeiliches Führungszeugnis vom Arbeitnehmer. In der Regel ist da "Keine Einträge" vermerkt, weil da nicht alles reinkommt und weil es Löschfristen dafür gibt.

Stell Dir vor jeder Bürger könnte seinen kompletten BZR Auszug als Kopie anfordern. Mancher Arbeitgeber würde den sehen wollen und so Informationen zu Gesicht bekommen, von denen mancher nicht möchte, daß er sie bekommt.

Ich persönlich würde im Zweifelsfall nicht wollen, daß mein neuer Chef jede meiner evtl. "Jugendsünden" kennt.

Das war nur ein Beispiel, aber das lässt sich sicher noch weiterführen.

Für Dein persönliches Informationsbedürfnis kannst Du das Teil ja beim Amtsgericht einsehen.

Gruß

GOH

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