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IGNORED

Waffenerwerb von Privat in Holland. Wie geht das?


Rauchender_Colt

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Ich habe eine "neue" gelbe WBK. Möchte mir nun einen Repetierer cal. 308 zulegen. Könnte gebraucht eine solche Waffe erwerben. Allerdings ist der Schützenkollege aus Holland. Wie stelle ich das an? In Deutschland geht´s ja einfach. Beide WBKs zum Landratsamt -> Austrag -> Eintrag FERTIG.

Hat jemand Erfahrung mit Gebrauchtkauf im Ausland?

Muß ich in Punkto Beschusszeichen was beachten?

Wäre über Erfahrungsberichte echt froh.

Geschrieben

Besorg dir von deiner Behörde eine Einfuhrerlaubnis für die zu erwerbende Waffe.

Wenn du sie selber abholst, mußt du die Waffe beim Grenzübertritt beim Zoll angeben. Zurück in D erstmal den Waffenerwerb bei der Behörde anzeigen. Ggf. noch zum Beschußamt damit.

Falls du dir die Waffe aus den Niederlanden schicken lassen willst, braucht der Verkäufer natürlich auch eine Ausfuhrgenehmigung von seiner Behörde, Staat oder eben Königreich.

Gruß

Edit, wegen Austrag/Eintrag:

Also folgender Ablauf:

-Besorg die Einfuhrerlaubnis

-Verkäufer besorgt ggf. Ausfuhrerlaubnis

-kaufe Waffe bei Ihm mit Kaufvertrag (WBK Nr von dir und Berechtigung von Ihm)

-Bei Einreise nach D beim Zoll die Waffe angeben (Einfuhrgenehmigung bereit halten!)

-Falls Versand aus Holland: Du wirst vom Zoll benachrichtigt. Mit WBK und Einfuhrerlaubnis zum Zoll und Waffe abholen

-WBK und Kaufvertrag zum Amt, damit die Waffe eingetragen wird

- Falls Beschuß nötig ist, die Waffe beim nächsten Beschußamt UNVERZÜGLICH beschiessen lassen.

Schiessen mit "nicht beschossener" Waffe ist verboten!

Fertig.

Sach doch mal, welche Waffe und ob du sie selbst abholen willst.

Geschrieben

OK, ich kann mir auch vorstellen, daß du meinst, der Holländer treibt sich öfters hier in D rum und kann somit wegen seiner Ausfuhrerlaubnis oder eines EU-Feuerwaffenpasses die Waffe hier übergeben. Dann gehst halt mit deiner WBK und dem Kaufvertrag zur Behörde. Einen gültigen Beschuß braucht die Waffe trotzdem.

Wie es dann mit Zoll aussieht, kann ich dir augenblicklich nicht sagen.

Ich weiss auch nicht, ob sich ein Ausländer mit ausländischer Waffe grundsätzlich auch um einen deutschen Beschuß kümmern muß, bevor er hier damit schiesst. :peinlich:

Geschrieben

OK, ich kann mir auch vorstellen, daß du meinst, der Holländer treibt sich öfters hier in D rum und kann somit wegen seiner Ausfuhrerlaubnis oder eines EU-Feuerwaffenpasses die Waffe hier übergeben. Dann gehst halt mit deiner WBK und dem Kaufvertrag zur Behörde. Einen gültigen Beschuß braucht die Waffe trotzdem.

Wie es dann mit Zoll aussieht, kann ich dir augenblicklich nicht sagen.

Ich weiss auch nicht, ob sich ein Ausländer mit ausländischer Waffe grundsätzlich auch um einen deutschen Beschuß kümmern muß, bevor er hier damit schiesst. :peinlich:

hallo,

um die Ausfuhrerlaubnis wird der Holländer auch in diesem Falle wohl nicht herumkommen. Wenn diese vorliegt, ist die Einfuhr der Waffe kein Problem. In der Ausfuhrerlaubnis ist auch unter Ziffer 9 angegeben, wie die Waffe transportiert wird, z. B. durch Übergabe an den Abholer und Transport mit dem Pkw von / nach. Auch ist der Zeitraum angegeben, der für diesen Transport gilt, z. B. vom -- bis.

Da der Zoll an der Grenze nicht immer präsent bzw. erreichbar ist, kann die Waffe mit der Ausfuhrgenehmigung zum Bestimmungsort transportiert werden. Es sollte aber eine umgehende Anmeldung der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde unter Vorlage der Ausfuhrgenehmigung erfolgen. Eine Meldung beim Zoll erfolgt durch die niederländische Behörde (Belastingdienst/Douane centrale dienst voor in- en uitvoer - in meinem Fall in Groningen) an die deutschen Zollbehörden eh.

Soweit die Waffe keinen Beschuß hat (viele Waffen aus den Beneluxländern, z. B. Belgien haben schon einen Beschuß), muß dieser vor der Benutzung der Waffe nachgeholt werden. Meine Waffe wurde durch den holländischen Händler bei einem deutschen Beschußamt beschossen.

Gruß

Luger008

Geschrieben

- Falls Beschuß nötig ist, die Waffe beim nächsten Beschußamt UNVERZÜGLICH beschiessen lassen.

Sach doch mal, welche Waffe und ob du sie selbst abholen willst.

Eine Sako TRG-22.

Will sie vorher probeschiessen und wenn i.O. mitnehmen.

Ob ein Beschusszeichen drauf ist, kann ich nicht sagen. Wenn keins drauf ist,

mit wieviel Euronen muß ich für das Beschiessen rechnen?

Gruß

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