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Waffenverleih - Munitionsbesitz


jowo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Waffenrecht - Experten,

ich (WBK-Inhaber) beabsichtige eine Waffe auszuleihen mit entsprechendem Leihvertrag, in einem Kaliber, das ich bisher nicht besitze. Wie verhält es sich mit dem Muntionserwerb/-besitz?

Als Wiederlader ohne Beschränkung im Pulvererwerbschein kann ich mir diese Munition laden und auch besitzen und wahrscheinlich auch verbringen. (Zum eigenen Schiessplatz oder z.B. zu einer Wettkampfstätte)

Wie ist der Sachverhalt mit gekaufter Munition? Darf ich vom Verleiher, oder einer anderen Person die zum Munitionserwerb berechtigt ist, überlassene Fabrikmunition auch ausserhalb der Schiessstätte besitzen, bzw. verbringen????

Falls dieses Thema schon mal durchgekaut wurde - bitte nicht steinigen - sondern Link einstellen. (Ich hab nichts Konkretes zu diesem Thema gefunden)

Gruß

Jo

Geschrieben

Hallo jowo,

ja, innerhalb der Überlassungsfrist und zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck", z.B. zum Probeschießen. Also nicht, wenn Du die Waffe nur "sicher" einlagerst oder transportierst.

Grüße

M.P.

Geschrieben

Auch dann ---> § 12 Abs. 2 Nr. 1

Gruß Gromit

Hallo Gromit,

du hast Recht, ja, das kommt davon, wenn man schnell sein will, nicht nachliest und aus dem Bauch antwortet.

Danke für die Richtigstellung.

Grüße

M.P.

Geschrieben

Danke für die Antworten an P88 Champion und Gromit,

noch eine Frage, die an die erste anknüpft: Der Leihvertrag ist abgelaufen, die Waffe an den Eigentümer zurückgegeben, von der Fabrikmunition habe ich aber noch einen Rest übrig. Darf ich diese Fabrikmunition dann behalten, oder ist dies unerlaubter Munitionsbesitz. Immer auch in Hinblick darauf, dass ich mit meiner Erlaubnis nach §27 solche Munition selbst herstellen und auch besitzen könnte???? Keiner meiner Vereinskollegen konnte mir darauf eine schlüssige Antwort geben.

Gruß

Jo

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