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Waffenverkauf in die Schweiz


madmaxde

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Geschrieben

jetzt probier ich´s nochmal unter "Waffenrecht"

Ein Bekannter von mir hat von seinem Anfang Februar verstorbenen Vater eine Sauer&Sohn Doppelflinte geerbt (lt. Testament). Da er keine waffenrechtliche Erlaubnis und auch sonst nichts mit Waffen am Hut hat, möchte er Sie an einen Bekannten aus Genf verkaufen.

Worauf muss er achten bzw. welche Erlaubnissse der Behörde oder des Zolls muss er haben?

In der Suche habe ich leider nichts gefunden....

Geschrieben

jetzt probier ich´s nochmal unter "Waffenrecht"

Ein Bekannter von mir hat von seinem Anfang Februar verstorbenen Vater eine Sauer&Sohn Doppelflinte geerbt (lt. Testament). Da er keine waffenrechtliche Erlaubnis und auch sonst nichts mit Waffen am Hut hat, möchte er Sie an einen Bekannten aus Genf verkaufen.

Worauf muss er achten bzw. welche Erlaubnissse der Behörde oder des Zolls muss er haben?

In der Suche habe ich leider nichts gefunden....

Für glattläufige Waffen (also hier eine Doppelflinte) ist in der Schweiz KEINE Einfuhrbewilligung erforderlich. Ebenso ist AUS der Bundesrepublik in ein DRITTLAND (Schweiz ist keine EU) für ein Schrotgewehr KEINE AUSFUHRGENEHMIGUNG erforderlich. Glattläufiges ist laut BAFA Allgemeinbescheid von dem AWG ausgenommen.

Waffenrechtlich ist eine Ausfuhr in ein Drittland ebenfalls nicht reglementiert, da es den Staat NUR interessiert, wenn innerhalb der EU Waffen hin-und her schwappen (Verbringung in-oder aus dem Geltungsbereich), oder wenn Waffen AUS Drittländern in das Bundesgebiet EINGEFÜHRT werden.

Eine Ausfuhr i.S. des Aussenwirtschaftsgesetzes wird durch die BAFA kontrolliert und dort gibt es wie gesagt, die obige Freistellung.

Um sie aber sauber von der WBK zu bekommen, würde ich mir die Versendung der Waffe in die Schweiz auf dem Postzollamt (ja sowas gibts) auf irgendeinem Wisch dokumentieren lassen. Mit diesem Papierchen könnte dann der Austrag aus der WBK erfolgen.

Aber Achtung: Die meisten kennen diese Freistellung für Waffen dieser Art nicht (die sollen dann das BAFA anrufen) und desweiteren weiss nicht jeder SB, das eine Ausfuhr in ein DRITTLAND genehmigungsfrei i.S. des Waffenrechts abläuft....

Wir sind schliesslich in Bananaland :D

PePe

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