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IGNORED

WBK verloren


therden

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Genau DER Weg wird ihnen nicht offenstehen, denn man müßte ja erst mal den steinigen Pfad des legalen Waffenerwerbs gehen, um überhaupt an ein gültige WBK zu kommen

Naja... wenn Du meinst :D

Geschrieben

Meine ich, denn die Überschrift dieses Threads lautet immer noch "WBK verloren", deshalb kam mir ja auch nur dieser Gedanke...

Nur soviel es gibt tatsächlich eine Möglichkeit mit einer "verlorenen WBK" an eine unregistrierte (und sowas ist ja bekanntlich für gewisse Kreise von Interesse) Waffe zu kommen und auch ohne je das Risiko eingehen zu müssen das die Waffenbehörde je davon Kenntnis bekommt.

Als kleiner Hinweis, spätestens 2007 ist damit aber auch Schluss ;)

Geschrieben

Nur soviel es gibt tatsächlich eine Möglichkeit mit einer "verlorenen WBK" an eine unregistrierte (und sowas ist ja bekanntlich für gewisse Kreise von Interesse) Waffe zu kommen und auch ohne je das Risiko eingehen zu müssen das die Waffenbehörde je davon Kenntnis bekommt.

Als kleiner Hinweis, spätestens 2007 ist damit aber auch Schluss ;)

Ich kann mir vorstellen, was Du meinst, aber genau darauf wollte ich eben nicht hinaus. Mir hat sich nur die Vorstellung aufgedrängt, wie einfach es eben sein KÖNNTE, unser Waffengesetz zu umgehen, wenn man nur will. Wie gesagt, ich bin Sportschütze und damit Legalwaffenbesitzer und möchte das auch für den Rest meines Lebens bleiben.

Vielleicht äußert sich ja hier nochmal jemand mit einem Beitrag, der sich rechtlich auch begründen läßt, lassen wir uns überraschen.

mfg

Ralf

Geschrieben

Mir hat sich nur die Vorstellung aufgedrängt, wie einfach es eben sein KÖNNTE, unser Waffengesetz zu umgehen, wenn man nur will.

[...]

Vielleicht äußert sich ja hier nochmal jemand mit einem Beitrag, der sich rechtlich auch begründen läßt, lassen wir uns überraschen.

???

Warum Dein Vorgehen nicht funktioniert habe ich Dir mit den entsprechenden § des Waffenrechts doch erläutert?

Geschrieben

???

Warum Dein Vorgehen nicht funktioniert habe ich Dir mit den entsprechenden § des Waffenrechts doch erläutert?

Ähm, um hiermit sämtlichen Mißverständnissen vorzubeugen:

Es war ein Gedanke, eine Idee, evtl. eine Diskussionsgrundlage, NICHT der Plan eines Vorgehens, oder muß ich jetzt erst mal aus dem Fenster schauen, um die vermummten Gestalten des SEK zu identifizieren???

Bezüglich der Anzeige-Pflicht sind wir doch genau dort gelandet, was ich auch gemeint habe.

"... ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen..."

WANN würde mir denn die Behörde drauf kommen, daß ich genau das nicht getan habe?

nach zwei Wochen? sicher nicht

nach zwei Monaten? eventuell

nach zwei Jahren? möglich, aber unwahrscheinlich

und in dem Moment wäre die betroffene Waffe vom legalen in den illegalen Bereich übergewechselt, ohne daß mir jemand etwas anderes als Schludrigkeit vorwerfen könnte. Sofern ich meine Zuverlässigkeit sowieso eingebüßt hätte aus irgendwelchen Gründen.

mfg

Ralf

Geschrieben

WANN würde mir denn die Behörde drauf kommen, daß ich genau das nicht getan habe?

nach zwei Wochen? sicher nicht

nach zwei Monaten? eventuell

nach zwei Jahren? möglich, aber unwahrscheinlich

Naja... Erfurt hat ja gezeigt das die Ordnungsämter selbst bei Eintragung nicht gerade, vorsichtig ausgedrückt, Sorgfalt an den Tag legen :rolleyes:

Ein Umstand der so nie weiter geklärt wurde ausser das man besagte Pumpguns mit Pistolengriff, obwohl nicht eingesetzt, verbot!

und in dem Moment wäre die betroffene Waffe vom legalen in den illegalen Bereich übergewechselt, ohne daß mir jemand etwas anderes als Schludrigkeit vorwerfen könnte. Sofern ich meine Zuverlässigkeit sowieso eingebüßt hätte aus irgendwelchen Gründen.

Nur muss Du den Verlust der Waffe umgehend und unverzüglich anzeigen!

Vorallem wäre das ganze ja eh sinnlos weil bei Feststellung des Erwerbs das Vorhandensein der "verlorenen WBK" eh feststehen würde.

Geschrieben

...Nur muss Du den Verlust der Waffe umgehend und unverzüglich anzeigen! ...

Vorallem wäre das ganze ja eh sinnlos weil bei Feststellung des Erwerbs das Vorhandensein der "verlorenen WBK" eh feststehen würde.

Es ging ja darum, daß ich als (eventuller Ex-Legal-) Waffenbesitzer mit der zweiten, evtl. zu Unrecht ausgestellten WBK shoppen gehe, der Erwerb wäre meiner Meinung nach auf Neu-Gelb problemlos möglich, die Verlustanzeige ist natürlich blödsinnig, wenn ich das Teil auf dem Schwarzmarkt vertickt hätte.

Die "Zuverlässigkeit" hätte ich für so eine Aktion sowieso nicht, aber das würde mich als Kriminellen eigentlich auch nicht kratzen.

mfg

Ralf

Geschrieben

Es ging ja darum, daß ich als (eventuller Ex-Legal-) Waffenbesitzer mit der zweiten, evtl. zu Unrecht ausgestellten WBK shoppen gehe, der Erwerb wäre meiner Meinung nach auf Neu-Gelb problemlos möglich, die Verlustanzeige ist natürlich blödsinnig, wenn ich das Teil auf dem Schwarzmarkt vertickt hätte.

Die "Zuverlässigkeit" hätte ich für so eine Aktion sowieso nicht, aber das würde mich als Kriminellen eigentlich auch nicht kratzen.

mfg

Ralf

Nur wo wäre der Sinn? Du würdest früher oder später eh auffliegen! Sinn einer solchen Aktion wäre ja das man nicht erwischt wird!

Geschrieben

Nur wo wäre der Sinn? Du würdest früher oder später eh auffliegen! Sinn einer solchen Aktion wäre ja das man nicht erwischt wird!

Es war doch auch alles blanke Theorie!!!!

Lies doch noch mal meinen allerersten Beitrag zu diesem Thema. Ich habe nicht im entferntesten vorgehabt, einen illegalen Waffenhandel aufzumachen und mich dabei erwischen zu lassen oder auch nicht, mir ging es einfach um eine Frage bezüglich der Auslegung des Waffenrechts, an das wir uns doch eigentlich alle halten sollten, oder?

mfg

Ralf

Geschrieben

Ich habe nicht im entferntesten vorgehabt, einen illegalen Waffenhandel aufzumachen und mich dabei erwischen zu lassen oder auch nicht, mir ging es einfach um eine Frage bezüglich der Auslegung des Waffenrechts, an das wir uns doch eigentlich alle halten sollten, oder?

:rotfl2: Bleib locker, ich habe zu keinem Zeitpunkt vermutet das Du unter die Schwarzhändler gehen wolltest! Ich wollte nur auf die Stricke Deiner "Theorie" aufmerksam machen!

Geschrieben

:rotfl2: Bleib locker, ich habe zu keinem Zeitpunkt vermutet das Du unter die Schwarzhändler gehen wolltest! Ich wollte nur auf die Stricke Deiner "Theorie" aufmerksam machen!

Dann schreib das das nächste Mal dazu oder papp einen Smiley dran!

:gutidee:

mfg

Ralf

BTW, ist Dir aufgefallen, daß durch unsere Diskussion Dein Beitrag zu diesem Forum um glatte 73% angestiegen ist?

Wenn nicht, ist es aber bestimmt auch nicht so schlimm!!!

;)

mfG

RalF

Archiviert

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