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IGNORED

Kinder


Herz_aus_Stahl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

in dem alter, wie es das waffg zuläßt

cu

klaus

Geschrieben
hi,

ich möchte von euch mal wissen ab welchem Alter man Kinder in den Schiesssport einführen kann oder sollte.

In Deutschland auch Luftpistole erst ab 12.

Für jüngere Kinder gibt es "Simulatoren", mit denen man das Schießen üben kann, ohne dass sich ein Schuss löst.

MP

Geschrieben

Da sollte man zunächst mal zwischen "mental" und "tatsächlich" unterscheiden :rolleyes:

Wenn Du nämlich ein Kind erst im gesetzlich zugelassenen Alter an das Thema heranführst - dann ist es oft schon zu spät , noch nachhaltiges Interesse zu wecken .

Früh das grundsätzliche Interesse wecken , es aber auf niederem Level halten (zur Frust-Vermeidung über "nicht dürfen") und mit den zulässigen Mitteln - Simulator z.B. - fördern - das dürfte der ideale Weg sein.

Mouche

Geschrieben

Im Sonderfall dürfen die KLeinen auch schon ab 10 an Luftdruckwaffen ran.

Dazu ist eine Sondererlaubnis der Behörde notwendig, die bei uns idR ausgestellt wird, wenn der Arzt des Jungschützen keine Bedenken in Hinsicht auf den Körperlichen Zustand hat. Vorher fühlt die Aufsichtsperson für unsere Jungschützen den Kandidaten schon ein bischen auf den Zahn. Kinder die nicht die Disziplin haben oder schlicht und ergreifend Körperlich nicht in der Lage währen selbst ein Luftgewehr für Jungschützen zu handhaben, werden auch nicht genommen. Luftpistole gibts erst später (AFAIR ab 14), da man damit einfacher aus versehen mal daneben schiesst.

Wir haben ein Mädchen in der Jugendgruppe, die mit 10 angefangen hat und mit 12 nach München durfte. Ich würde daher sagen, dass bei einstprechender Persönlicher Eignung ein früher Anfang eine gute Sache sein kann.

Mfg Jogi

Geschrieben

Auf Jahrmaerkten an Schiessbuden ists explizit ohne jede Altersbegrenzung erlaubt.

§27(6) An ortsveränderlichen Schießstätten, die dem Schießen zur Belustigung dienen, darf von einer verantwortlichen Aufsichtsperson Minderjährigen das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), gestattet werden. Bei Kindern hat der Betreiber sicherzustellen, dass die verantwortliche Aufsichtsperson in jedem Fall nur einen Schützen bedient.

Und ob es mit :F:-Waffen daheim nach §12(4) erlaubt waere, ist weder ganz zu bestaetigen noch ganz zu verneinen, sofern das ganze unter dauernder elterlicher Kontrolle stattfindet (kein Umgang, ausser dem explizit erlaubet Schiessen). Kann man so oder so sehen. Ich sehs so. Ist aber kein Ersatz fuer ein (vermutlich niemals kommendes) Urteil einer hoeheren Instanz zum Thema.

;)

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