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Hinweis zu: Production Divison


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Aktualisierung der Situation in der Production Divison

Die meisten von Euch haben die unglückliche Entwicklung in der Production Division zumindest auf IPSC GLOBAL VILLAGE verfolgt.

Da im August die Deutsche Meisterschaft in dieser Division stattfindet, müssen wir kurz zum Stand der Dinge Stellung nehmen, da es von Seiten der IPSC nur interne Kommunikation gibt.

Auf der IWA waren im März 2005 die von mir auf dieser Website dargestellten Änderungen in der Production Division vom Production Rules Committee festgelegt worden.

Dazu gehörten:

- Streichung einiger Waffen, die der Mehrheitsmeinung im Committee nach nicht in diese Division gehören.

- Ein Katalog von Negativmerkmalen an Produktionwaffen, die deren Einsatz in dieser Division ausschließen sollten.

- Ein Single Action Mindestabzugsgewicht.

- Eine gewisse "Liberalisierung" bei den offenen Visierungen (wie z.B. Licht sammelnde Einsätze auch bei Waffen, die mit diesen nicht vom Hersteller angeboten werden).

Es gab – wie bekannt – MASSIVE Proteste, insbesondere von Seiten der betroffenen Hersteller, aber auch Regionaldirektoren (die ja im Rahmen der General Assembly die höchste "gesetzgebende Instanz" im IPSC bilden) waren der Meinung, dass das Committee seine Befugnisse überschritten habe, da es sich bei den Vorschlägen eindeutig nicht um "Regelinterpretationen", sondern um "Regeländerungen" handele.

Kurz:

Alle in meinem IWA-Bericht genannten Änderungen sind zunächst zurückgestellt und müssen im August in Guayaquil der IPSC General Assembly zur Ratifizierung (oder Ablehnung) vorgelegt werden.

Was auch immer dann beschlossen wird, tritt erst am 01. Januar 2006 in Kraft!

Daher gelten bis dahin die im aktuellen Regelwerk festgelegten Bestimmungen zur Production Division bis zu einer möglichen Regeländerung unverändert, d.h.

- alle Waffen der Production Division Liste dürfen eingesetzt werden,

- Es gibt derzeit nur das Mindestabzugsgewicht für die Abgabe des ersten Schusses (2,27 kg) und keine Differenzierung zwischen SA/DA und Waffen wie die Glock .

- Die Visierungen müssen den herstellerseits gelieferten entsprechen (also: keine Leuchtkorne oder -kimmen, wenn nicht vom OFM (Original Factory Manufacturer) serienmäßig oder als katalogmäßig für die entsprechende Waffe gelistetes Zubehör angeboten).

- Gleichartige Visierungen von Fremdherstellern sind zulässig, wenn der Schlitten zum Einbau nicht verändert werden muss.

- Gleichartig heißt: z.B. OFM bietet "offene Visierung" an – offene Visierung vom Fremdhersteller ist unter obiger Einschränkung erlaubt . OFM bietet Lichtsammler oder Tritiumvisierung für die betreffende Waffe an – dann ist eine solche auch unter obiger Einschränkung vom Fremdanbieter erlaubt.

Das ist der Stand der Dinge und die genannten Kriterien müssen wir auch bei der DM Production berücksichtigen. Es kann davon keine Ausnahmen geben, auch wenn jetzt schon jemand angesichts der unklaren Regelsituation irgendetwas nicht Regelkonformes zusammen gestrickt haben sollte.

Jürgen Tegge

Quelle: IPSC.de

siehe auch: Production Division List

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