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IGNORED

Waffenerwerb ohne 1 Jahr BDS-Mitgliedschaft?


Pinky+Brain

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Jungs,

bin ja DSBler und habe eine gelbe Sportschützen-WBK, auf die ich ja Einzellader bekommen kann (hier ist doch kein einzelner Bedürfnisnachweis von Nöten, abgesehen von dem ersten Eintrag). Wenn ich jetzt dem BDS beitrete, der ja normalerweise auch eine einjährige Zugehörigkeit für Bedürfnisse verlangt, dann kann ich doch mit der gelben mir einen Einzellader holen, dessen Kaliber nur beim BDS geschossen werden kann, ohne ein Jahr zu warten?!? Ich muß ehrlich gestehen, ich hab die BDS-Diszi noch nicht gesucht, möchte aber gerne das Kaliber 300 Win Mag schießen und ein Einzellader würde da reichen. Wenn ich korrekt liege, bitte mal das Amen dazu geben.

Geschrieben
Hallo Jungs,

bin ja DSBler und habe eine gelbe Sportschützen-WBK, auf die ich ja Einzellader bekommen kann (hier ist doch kein einzelner Bedürfnisnachweis von Nöten, abgesehen von dem ersten Eintrag). Wenn ich jetzt dem BDS beitrete, der ja normalerweise auch eine einjährige Zugehörigkeit für Bedürfnisse verlangt, dann kann ich doch mit der gelben mir einen Einzellader holen, dessen Kaliber nur beim BDS geschossen werden kann, ohne ein Jahr zu warten?!? Ich muß ehrlich gestehen, ich hab die BDS-Diszi noch nicht gesucht, möchte aber gerne das Kaliber 300 Win Mag schießen und ein Einzellader würde da reichen. Wenn ich korrekt liege, bitte mal das Amen dazu geben.

338438[/snapback]

hallo pinky+brain,

eine wbk ist nicht verbandsgebunden. wenn du eine hast, kauf dir deinen einzellader und geh zum schießen. kein verband wird dich fragen warum du eine gelbe wbk hast und wer sie befürwortet hat. das mit der verbandszugehörigkeit hängt nur mit der erstausstellung zusammen. wäre ja noch schöner, wenn man sich rechtfertigen müsste weshalb man von wem eine wbk befürwortet bekommen hat. die dürfen noch nicht mal die vorlage der wbk als rechtsnachweis für den rechtmässigen besitz der waffe verlangen. das darf nur die polizei oder ein zuständiger behördenvertreter und nicht ein x-beliebiger berbandsfuzzi :wub::mad:

wesson

gruss und viel spass wesson

Geschrieben
hallo pinky+brain,

eine wbk ist nicht verbandsgebunden. wenn du eine hast, kauf dir deinen einzellader und geh zum schießen. kein verband wird dich fragen warum du eine gelbe wbk hast und wer sie befürwortet hat. das mit der verbandszugehörigkeit hängt nur mit der erstausstellung zusammen. :wub:

gruss und viel spass wesson

338444[/snapback]

Also ich hab vor einiger Zeit mal mit dem BDS LV4 (NRW) telefoniert. Dabei wurde mir mitgeteilt, das es nicht erforderlich sei ein Jahr lang Mitglied zu sein bis eine Befürwortung ausgesprochen werden könne, sondern eine Befürwortung direkt nach Eintritt in den Verband erfolgen könne.

Geschrieben
Also ich hab vor einiger Zeit mal mit dem BDS LV4 (NRW) telefoniert. Dabei wurde mir mitgeteilt, das es nicht erforderlich sei ein Jahr lang Mitglied zu sein bis eine Befürwortung ausgesprochen werden könne, sondern eine Befürwortung direkt nach Eintritt in den Verband erfolgen könne.

338449[/snapback]

hallo sonet,

es geht ja hier nicht um eine befürwortung. pinky hat ja bereite eine wbk.

wesson

Geschrieben
Also ich hab vor einiger Zeit mal mit dem BDS LV4 (NRW) telefoniert. Dabei wurde mir mitgeteilt, das es nicht erforderlich sei ein Jahr lang Mitglied zu sein bis eine Befürwortung ausgesprochen werden könne, sondern eine Befürwortung direkt nach Eintritt in den Verband erfolgen könne.

338449[/snapback]

Dafür gibt es zumindest im LV 7 die sgn. Befürwortungsrichtlinien .

Danach ist "sofort" nicht möglich - ein Jahr aber auch wieder nicht erforderlich, wenn anrechenbare Zeiten anderer ,anerkannter Verbände nachweisbar sind.

Solche oder vergleichbare Richtlinien sollte eigentlich jeder LV haben .

Hier aber tatsächlich am Thema vorbei !

Deshalb zur Ausgangsfrage : Erwerb problemlos möglich und in Ordnung ,denn selbst eine Entscheidung, die einen Bezug zwischen Waffen und Sportordnung herstellen wollte , könnte Dir nichts anhaben : Du BIST ja in beiden Verbänden !

Mouche

Geschrieben
Dafür gibt es zumindest im LV 7 die sgn. Befürwortungsrichtlinien .

Danach ist "sofort" nicht möglich - ein Jahr aber auch wieder nicht erforderlich, wenn anrechenbare Zeiten anderer ,anerkannter Verbände nachweisbar sind.

Solche oder vergleichbare Richtlinien sollte eigentlich jeder LV haben .

Hier aber tatsächlich am Thema vorbei !

Deshalb zur Ausgangsfrage : Erwerb problemlos möglich und in Ordnung ,denn selbst eine Entscheidung, die einen Bezug zwischen Waffen und Sportordnung herstellen wollte , könnte Dir nichts anhaben : Du BIST ja in beiden Verbänden !

Mouche

338605[/snapback]

selbst wenn er in keinem verband wäre könnte er einen einzellader kaufen. er hat doch eine wbk und nur die ist rechtsgrundlage für einen erwerb.

wesson

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