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IGNORED

2. Gelbe WBK


carlo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der WO-Moderator hat natürlich völlig Recht!!!

1. Es handelt sich um eine grundsätzliche waffenrechtliche Erlaubnis. Wenn die erste Karte voll ist, muß halt eine Folgekarte angefertigt werden. - Ohne weitere bürokratische Hürden! Einfach so!!!

2. Mengenbegrenzung gibt es nicht. Es "sollten" nicht mehr als 2 Waffen im Halbjahr erworben werden. - Ich bekomme in der kommenden Woche meine dritte, die schon eingetragen worden ist. - Natürlich habe ich artig meinen zuständigen Menschen gefragt.

3. "Forum Waffenrecht" incl. des Rechtsschutzes ist wichtig. Die Beamten müssen sich am geschrieben Recht orientieren, wo kämen wir denn sonst hin!!! - Verdammt, da wollte ich doch auch ....

4. gepriesen sei der für mich zuständige Bearbeiter, der alles möglich macht was zulässig ist!!!! ;-)

Tja, mit dem hab ich gut Lachen! - Sind halt nicht alle so bräsig und dumpf! cool.gif

Gruß

F.

Geschrieben

Folgendes noch: Bundestags-Drucksache ist nicht gleich Bundestags-Drucksache. Wenn in einer Bundestagsdrucksache ein Gesetzesentwurf nebst Begründung enthalten ist und as Gesetz fällt durch, dann ist der gesamte Inhalt Makulatur.

Wenn hingegen die Bundestagsdrucksache einen Entwurf nebst Begründung enthält und das Gesetz wird verabschiedet, vom Bundesrat abgesegnet, vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, dann ist das, was in der Bundestagsdrucksache steht, dasjenige, was man so schön als "Wille des Gesetzgebers" nennt.

Daher meine Frage, welches Schicksal dem Inhalt der erwähnten Drucksache zuteil wurde. Es handelt sich doch nicht um einen der durchgefallenen Brennecke-Entwürfe ? Dann gibt die Drucksache nämlich nichts anderes wieder, als dessen private Meinung. Und es war ja das Privileg von Herrn Brenneke, mit viel Phantasie alle möglichen Entwürfe und Begründungen zu liefern. Ich kann nur nicht hergehen und sagen, daß dies in irgendeiner Weise relevant wäre. Wenn es in den zuständigen Ausschüssen durchgefallen ist, kann man allenfalls sagen, daß es sich gerade um das handelt, was der Gesetzgeber nicht gewollt hat.

Punkt zwo: Leute, lest doch mal das Gesetz selbst. Darin steht, ich wiederhole es zum x-ten male, daß die Erlaubnis "durch eine Waffenbesitzkarte" oder "durch den Eintrag in eine vorhandene Waffenbesitzkarte" erteilt wird. Da steht nichts von "vorläufig" und "endgültig". Vielmehr steht da, daß die Erwebserlaubnis in der grünen WBK ein Jahr befristet ist, die der gelben unbefristet und daß die Erlaubnis zum Besitz bei beiden unbefristet ist. UN-BE-FRIS-TET. Nirgends steht etwas wie: "Die Erlaubnis ist bis zum Ende der Anzeigefrist befristet, die endgültige Erlaubnis wird durch Stempel der zuständigen Behörde erteilt". Ich weiß also nicht, woher diejenigen, die soetwas erwägen, diese Idee beziehen. Im Gesetz selber steht etwas anderes.

Weiter: Wenn nach dem Gesetz die Erlaubnis auch durch "Eintrag in eine vorhandene Waffenbesitzkarte" erteilt wird, dann ist damit die Eintragung der konkreten Erlaubnis gemeint. Eine solche Eintragung muß beim Erwerb der Waffe bereits vorhanden sein, weil mir sonst keiner eine Waffe überlassen würde. Vielmehr stellte das Übernehmen einer Waffe und die nachträgliche Einholung einer Erlaubnis zumindest vorübergehend illegalen Besitz und auf jeden Fall illegalen Erwerb dar. Daher ist eines klar: Die Variante 1 in § 10 WaffG (Erlaubniserteilung "durch WBK") meint die gelbe. Variante 2 (Erlaubniserteilung durch Eintrag) meint die grüne und den dafür erforderlichen Voreintrag. Befristungen: Siehe oben.

Alles andere ist eine Erfindung von phantasiebegabten, zielorientierten und entschlossenen Leuten, deren Ziel es ist, die Regelung mit einem einschränkenden Beiwerk zu umranken. Allerdings ist dies, das wird mir immer klarer, alleine schon mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht zu vereinbaren.

Und schließlich: Ich kaufe auf "Neugelb" und melde an, bekomme aber den Stempel nicht. Das soll illegaler Besitz sein ? Erneut Fehlanzeige. Die Versäumung der Anmeldefrist ist mit Bußgeld belegt. Somit haben wir mit einer Person, die kauft, aber nicht anmeldet, jemanden, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Das meint jedenfalls das Gesetz. Und der soll gleichzeitig Straftäter sein ? Welchen Sinn hätte dann die Aufnahme des entsprechenden Ordnungswidrigkeits-Tatbestandes in das Gesetz ? Keinen, eigentlich.

Diese Mumpitz sollte endlich aufhören, ich habe noch was anderes zu tun, als mich ständig über die Innenbehörden einiger Bundesländer aufzuregen.

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