CluelessOne Posted September 15, 2004 Share Posted September 15, 2004 Hallo, hat jemand von Euch schon eine "staatliche Anerkennung" von Waffensachkundeausbildungen und Waffensachkundeprüfungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr.2 lit. c Alt. 2, Abs. 2, Abs.3 AllgWaffGVO erhalten? Wenn ja, dann von welcher Behörde (insbesondere in NRW)? Ich meine damit insbesondere die Anerkennung von Lehrgängen und Prüfungen von einer Privatperson oder einem privaten Ausbildungsträger, nicht die Ausbildung und Prüfung bei einem Schießsportverband oder die Prüfung bei einer Behörde. So weit mir bekannt ist, hat die Fa. Securitas vor gar nicht langer Zeit Personen gesucht, die über ebendiese staatliche Anerkennung verfügen. Mir ist bis dato aber keine Behörde bekannt, die eine solche Anerkennung bereits ausgesprochen hat. Wer weiß mehr? Viele Grüße clueless Link to comment Share on other sites More sharing options...
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