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IGNORED

Jagd mit Luftdruckwaffen


Anton

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Gehrmann:

@JV

Hallo,

eine kleine Korrektur:

Der Schuß mit dem Luftgewehr auf das Friedhofsreh ist rechtens!

Begründung: Friedhöfe sind befriedeter Bezirk. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Also finden hier die Bestimmungen des Jagdgesetzes wie z.B. Mindestenergie keine Anwendung!

Eine interessante Ansicht. Leider aber falsch. Das Bundesjagdgesetz gilt in ganz Deutschland - auch auf dem Friedhof.

Es ist übrigens der §6 des BJG, der anordnet das in befriedeten Bezirken die Jagd ruht. Auch in befriedeten Bezirken sind Jagdhandlungen unter Auflagen möglich. Dies regeln aber die Landesjagdgesetzte, nicht das BJG.

Der Schuß auf Rehwild mit einem Luftgewehr bleibt auch auf dem Friedhof verboten (§19 BJG Abs 1 Nr. 1.) . Ein Luftgewehrgeschoss ist hier wie Schrot, Posten, gehacktes Blei, Bolzen oder Pfeile zu behandeln.

[Dieser Beitrag wurde von 700NE am 16. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

wenn die jagd ruht, darf aber gar nicht erst geschossen werden!

Nee, Falke, das stimmt so nicht!

Einem Grundbesitzer können durchaus jagdliche Handlungen, bis hin zur Treibjagd mit Schußwaffen erlaubt werden.

Da ist zwar einiges an Brimborium drumherum, aber rein juristisch ist es denkbar.

@Saeufer: Fleischbeschau? Wie denn, wo denn, was denn?

Wenn es keine bedenklichen Anzeichen gibt, gibt es (beim Rehwild) auch keine Fleischbeschau.

...und wer säuft sollte nicht Jagen/schiessen wink.gif

------------------

Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

[Dieser Beitrag wurde von Mike Brauer am 16. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

@Gecko

Was befriedete Bezirke sind regeln die Landesjagdgesetzte. Das nachflogende gilt also möglicherweise nicht in ganz Deutschland.

Friedhöfe sind regelmäßig befriedete Bezirke. Die Jagd darf daher dort gar nicht oder nur unter Auflagen ausgeübt werden. Überlicherweise hat derjenige das Aneignungsrecht, dem oder dessen Beauftragten die Jagdausübung gestattet wurde. Eine generelle Beschränkung auf bestimmte Tierarten gibt es dabei nicht.

Das Schießen mit dem 7,5J-Luftgewehr ist im befriedeten Besitztum zwar erlaubt, nicht aber das Schießen auf Tiere. Soweit die Tiere dem Jagdrecht unterliegen (Wild) sind sie durch das Jagdrecht geschützt. Jagdliche Handlungen darf dann nur der Jagdausübungsberechtigte oder seine Beauftragten vornehmen. Wenn die Jagd ruht nur derjenige der durch Gesetz, Verordnung oder besondere Erlaubnis dazu ermächtigt ist. Teilweise sind die Tiere auch durch das Naturschutzgesetz geschützt. Der Schuß auf Tiere wäre also nur auf solche möglich, die weder durch das Jagdrecht noch durch das Tierschutz oder Naturschutzrecht geschützt werden.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Mike Brauer:

Wenn es keine bedenklichen Anzeichen gibt, gibt es (beim Rehwild) auch keine Fleischbeschau.

...und wer säuft sollte nicht Jagen/schiessen
wink.gif

Eine Fleischbeschau gibt es bei Wild immer dann wenn es an Metzgereien, Wildhandel oder Gastronomie abgegeben wird. Die Verantwortung dafür hat dann aber der Metzger, Wildbrethändler oder Gastwirt.

Erbsenzählenderweise darf ich noch darauf hinweisen, das Fleischbeschau und Trichinenschau zwei Paar Stiefel sind.

[Dieser Beitrag wurde von 700NE am 16. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

@700NE: Handel? Ab in die Tiefkühltruhe! wink.gif

So denkt der Egoist!

Klar, beim Wildhandel issat ok, und bei Fleisch/Allesfressern immer die Trichinenkontrolle.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

@JV

Hallo,

eine kleine Korrektur:

Der Schuß mit dem Luftgewehr auf das Friedhofsreh ist rechtens!

Begründung: Friedhöfe sind befriedeter Bezirk. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Also finden hier die Bestimmungen des Jagdgesetzes wie z.B. Mindestenergie keine Anwendung!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Mike Brauer:

@700NE: Handel? Ab in die Tiefkühltruhe!/B]

@ M.B.

Guten Appetit!

Aber ich dachte Sie wollen nicht mit mir kommunizieren ;-)

Geschrieben

Ein Onkel von mir hat früher Tauben gezüchtet.

Nicht selten sind die mit Schußverletzungen

wider nach hause gekommen meißten 4.5 mm Diabolos oder Rundkugeln ( 4m20 ? )

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