Psion Posted May 30, 2002 Share Posted May 30, 2002 Hallo Leute , Reicht eine vorhandene WBK,Erlaubnis §27,See und Binnenführerschein zum Kauf bzw. Eintrag einer Signalpistole in die WBK aus?oder muß man eine Prüfung über Seenotsignalmittel vorweisen? Gruß Psion ------------------ Donner ist gut und eindrucksvoll aber die Arbeit leistet der Blitz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carabelli Posted May 30, 2002 Share Posted May 30, 2002 Zumindest in NRW brauchst Du die Sachkunde, nachgewiesen durch das Zeugnis über Signalmittel ( Pyroschein ). DEnnoch bekommt man hier die Signalpistole cal 4 nur, wenn man Eigner einer Seegehenden Yacht ist. Ich habe es als regelmäßiger Charterer beantragt ( Mit Vorlage der Charterverträge ) und das einzige was man mir zugestand, war die Erwerbsber. für die Signalpistole für den nächsten Charterzeitraum, danach verkaufen und bei Bedarf neu beantragen und wieder verkaufen. nein Danke. In Niedersachsen soll es da großzügiger zugehen, angeblich reicht regelm. Chartern für dauerhaften Besitz. Carabelli Link to comment Share on other sites More sharing options...
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