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Neue Vorschriften über Aufbewahrung von KW?


Michel.45

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Hallo, ich wollte heute einen Waffenschrank bestellen, einen A-Schrank mit B-Innenfach. Jetzt hat mir die Dame am Telefon gesagt, dass sich da evtl. was ändern könnte. Soll heissen, dass ein Schrank mit B-Innenfach nicht mehr ausreichen könnte, sondern nur noch ein B-Schrank. Weiss da jemand von euch was genaueres, ob da änderungen im Gesetz vorgesehen sind?

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Es wird sogar darüber gesprochen Kurzwaffen überhaupt nicht mehr Privat lagern zu dürfen.Gleiches gilt für Munition,lies doch mal bei Novelle oder Allgemein,da wirst du schlauer und vieleicht trauriger.Aber wie gesagt,es ist NOCH nichts beschlossen.

Gruß,Kraft

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