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IGNORED

Umzug in ein anderes Bundesland


MadMax

Empfohlene Beiträge

Hallo, Expertenfrage:

wenn ich als Berechtigter von einem BL zum anderen (oder ins andere) ziehe, muß ich am neuen Wohnort keinem erzählen dass ich Waffenbesitzer bin. Dass alte BL darf das Neue aus datenrechtl. Gründen nicht darüber informieren. D.h. für das BL aus dem ich ausgezogen bin, bin ich ohne Interrese, in dem BL in dem ich nun wohne sag´ich´s keinem.

Mach ich da einen Gedankenfehler ... ?

Gruß Max

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Klar dcjs, das ist die Antwort auf die Frage.

Lassen wir das Quiz mal weiterlaufen. Welchen Gedankenfehler hat MadMax denn gemacht? Welche Querinformationen laufen denn von einem Amt vom anderen bei Ummeldungen?

Gruß

emha

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Und was passiert dann ?....

- Im Zweifel kriegen sie dich wegen Verstoß gegen den 37´er dran und dann hast Du den Salat !

Alles schon mal en Detail durchgekaut mit meinem Anwalt und auch hier im Forum (ging um das gute OA 15 A1).

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Geheimrat

-im FWR-

"Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen

aus 2 % Moral, 48 % Neid und 50 % Hemmungen."

La Rochefoucauld

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spätestens, wenn die übliche überprüfung der wbk-besitzer durchgeführt wird, kommt es auf, deine akte wandert dann in die neu zuständige kreisverwaltungsbehörde und die sache ist nirmalerweise erledigt.

allerdings kann es zu komplikationen kommen, wenn du z. b. eine waffe besitzt, die in deinem neuen bundesland verboten ist, weil sie dort als "anscheinswaffe" gilt.

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gruß

munny44

- make my day! -

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