atoms Posted April 13, 2002 Posted April 13, 2002 Ich möchte ein älteres Diana 27 über#s Internet verkaufen - was ist dabei rechtlich zu beachten? ( Gewehr hat ein F im Fünfeck, ab 18 ist klar!)
Guest Posted April 15, 2002 Posted April 15, 2002 Am besten den Ausweis faxen lassen, das Fax unterschreiben lassen und dann die Unterschriften vergleichen. Aber 100%ig sicher kannst du dir nur sein, wenn du dem Käufer das Teil persönlich in die Hand drückst und dir dabei nochmal den Ausweis zeigen lässt. Oder du schickst das Paket "eigenhändig" an den Ausweisinhaben, d.h., nur er darf es annehmen. Und dadurch würde es ja dann automatisch in die Hände eines Berechtigten gelangen. Außerdem muss man ja auch bei der Anzeige darauf hinweisen, dass nur ab 18 und gegen Altersnachweis verkauft wird. Gruß Blacksmith [Dieser Beitrag wurde von blacksmith am 15. April 2002 editiert.]
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