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IGNORED

Nichtschussfähige Kriegswaffe erwerben


Steiner123

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich wollte mir einen "Kriegswaffen-Dummy", also eine nicht mehr schussfähige Kriegswaffe, kaufen.

Wie aber sind die aktuellen rechtlichen Regelungen? Kann ich die einfach so bekommen?

Geschrieben

Hallo Karl,

Händler(USA), er sagt das die Waffe nicht mehr schussfähig ist, jedoch könnte man sie laden ABER nicht damit schießen.

Wenn ich sie kaufen würde, gäbe es dann vielleicht probleme mit dem Zoll???

Geschrieben

Steiner,

Dekowaffe aus USA ist eine andere Baustelle. Die Waffe muß nach BKA Vorgaben abgeändert werden, die Änderung muß also in de vorgenommen werden. Die Waffe darf dann vermutlich gar nicht aus den Staaten ausgeführt werden. Die Einfuhr nach de ist vermutlich nur über ein Büchsenmacher, der die Änderung machen darf möglich. Der Erwerb einer Sportwaffe in de dürfte einfacher und billiger werden und schießen kann man damit auch noch. Angebote über Dekowaffen findest Du in den Waffenzeitschriften.

Gib Dein Geld lieber für eine richtige Waffe aus.

Karl

Geschrieben

Ja, wenn sie nicht unseren Bestimmungen entspricht!

Die sehen ungefähr so aus:

Bei den Dekowaffen muss das Patronenlager ZU sein,

d.h. Bolzen rein und zugeschweißt. Dann noch ca. 8 Kalibergroße Bohrungen im Lauf sowie diesen nochmal

mit einem Stahlbolzen blockiert.

Verschluß üblicherweise abgefräst. Abzugmechanismus unbrauchbar (zerstört und das richtig). Die Waffe wird mit Schweisspunkten versehen ( incl Magazin) damit man sie nicht demontieren (laden) kann. Das ganze wird mit Herstellerzeichen und neuer Nummer versehen von der Firma die den Umbau durchgeführt hat. Soweit ich weiß muß dann die Waffe noch dem Beschußamt vorgelegt werden.

Schau dich lieber bei den hiesigen Händlern um z.B.

Wiedeko in Stuttgart, da ist der ganze Umbau allinclusive. Die können Dir auch genauere Auskunft geben

und es gibt keinen Ärger mit dem Zoll.

Gruß P226

Geschrieben

Hallo Karl,

ich glaube nicht, dass eine Browning 1919 A4 zu den Sportwaffen gehört.

Also wenn ich diese Waffe über einen Büchsenmacher nach Deutschland hole und bei ihm "richtig" unbrauchbar mache, dürfte es keine Probleme geben, oder???

Geschrieben

Jepp, wenn der Buema die Waffe kastriert und das entsprechende Zertifikat vorliegt, muesste es gehen. Nur, die Kosten...?

gibts denn nicht ine Softaairversion von Deinem Schaetzchen, die richtig guten Modelle sehen wirklich super aus und bei Preisen um die 500 Euro sind sie sicher immer noch guenstiger, als Dein doch sehr steiniger Weg zum kastrierten Original.

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