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Erlaubnispflichtiger Waffenhandel ?


andrebryx

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Hallo!

Soweit ich verstanden habe sind Verkaufsanzeigen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. EWB-Verpflichtung und Angabe von Namen & Anschrift erlaubnisfrei?

Wie sieht dann die rechtliche Lage bei Internet "Auktionen" aus? Diese sind rein rechtlich "Verkaufsanzeigen" zum Höchstgebot. Gilt hier das Selbe oder ist in dem Fall eine Waffenhandelslizenz vonnöten?

Hat man mir erzählt, kann ich mir jetzt nicht unbedingt vorstellen ...

Gruß! Andre

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Guest Mouche

Veröffentlichung von Name und Anschrift ist nicht mehr Pflicht !

Diese Angaben müssen jedoch beim Verantwortlichen (Boardbetreiber,Zeitungsherausgeber etc.) gespeichert werden.

Hinweis auf EWB bzw. Mindest Erwerbsalter ist Pflicht.

Also kann jeder Privatmann-dessen Daten bei der Anmeldung z.B. bei E-Gun dort gespeichert werden,auch erlaubnispflichtige Waffen versteigern.

Mouche

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Achso .. vergessen:

Es darum, ob ich als privater bzw. gewerblicher Betreiber eines INet Forums oder "Auktionshauses" ohne gesetzliche Prüfung aber unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften solche Verkaufsanzeigen zulassen darf ...

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Guest Mouche

....in dem Fall würde ich mich dann ganz genau bei meinem zuständigen Ordnungsamt/Waffenrechtsbehörde erkundigen-denn mit der kriegst Du es irgendwann dann ohnehin zu tun grin.gif....

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