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IGNORED

Doping !! ??


R.H.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

@ gecko

...weiter mit Hund angeln gehen.

blush.gifcrazy.gifconfused.gif


eek2.gifeek2.gif Was fängst Du für Fische??? Hund als Köder??? confused.gif

Bzgl. Doping werde ich mich mal schlauer machen und mich wieder melden!

Geschrieben

HIER die Doping-Fibel der International Shooting Sport Federation, ab Seite 29 in deutsch.

So, und hier die Regeln für Ausnahmegenehmigungen:

(Link: http://www.nada-bonn.de/DEUTSCH/D_INFO/DOP...hmeTUE-04-4.doc )

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Medizinische Ausnahmegenehmigung - Hinweise

Stand: 06.02.2004

Internationale Standards für den Einsatz von verbotenen Wirkstoffen zur Behandlung

WADA-Code International Standard for Therapeutic Use Exemptions (TUE)

Der Code erlaubt Sportlern und ihren behandelnden Ärzten um die Ausnahmegenehmigung nachzu-suchen, verbotene Wirkstoffe oder Methoden zur Behandlung von (chronischen) Erkrankungen einzu-setzen.

Es gibt zwei Ebenen des Entscheidungsprozesses, und zwar (1) TUE – Standard für (chronische) Erkrankungen und (2) TUE - Abbreviated Process ein vereinfachtes Verfahren nur für den Einsatz der Beta-2-Agonisten Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin zur Inhalation und Glukokortikoi-de bei nicht-systemischer Anwendung.

Der internationale Standard für TUE enthält Kriterien für die Beurteilung, die Weitergabe der Informati-onen, die Zusammensetzung der Ärztegruppe (TUEC-Committee) und den Anerkennungsprozess.

Die erforderlichen Formulare für die Ausnahmegenehmigungen finden sich im Downloadbereich oder hier anklicken:

Medizinische Ausnahmegenehmigung – Standard (TUE-1)

Medizinische Ausnahmegenehmigung – vereinfachtes Verfahren (TUE-2)

Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt werden.

Vorgehensweise:

(1) TUE – Standard für chronische Erkrankungen wie z. B. Morbus Crohn, insulinpflichtiger Dia-betes mellitus., rheumatische Erkrankung, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom, Glaukom, Herz-/Kreislauferkrankungen

- Der Sportler füllt mit seinem behandelnde Arzt das in Frage kommende Formular (TUE-1) aus.

- Der Sportler stellt über den nationalen Fachverband (NF) einen Antrag, laut WADA-Liste ver-botene Wirkstoffe oder verbotene Methoden (im folgenden nur Wirkstoffe genannt) zur Behandlung einsetzen zu dürfen.

- Der Ltd. Verbandsarzt sollte informiert werden. Er kann eine Stellungnahme abgeben.

- Der Antrag für internationale Spitzensportler wird vom NF an den internationalen Verband (IF) weitergeleitet. Die übrigen Anträge werden der NADA zugestellt.

- Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor dem nächsten Wettkampf gestellt werden.

- Dem Antrag ist eine vom behandelnden Arzt erstellte ausführliche Krankengeschichte, ein-schließlich aller erforderlichen diagnostischen Maßnahmen sowie eine eindeutig belegte Di-agnose als verschlossene Arztsache beizufügen.

- Der behandelnde Arzt muss die Medikation ausführlich begründen und auch darlegen, warum keine andere Therapie eingesetzt werden kann. Die ärztlichen Gutachten und Stellungnah-men sollen nicht älter als drei Monate sein.

- Die Medikation darf keine zusätzliche Leistungssteigerung bewirken.

- Der Einsatz verbotener Wirkstoffe, um erniedrigte Spiegel von endogenen Hormonen anzuhe-ben, ist nicht als akzeptable therapeutische Maßnahme anzusehen.

- Zu den Unterlagen gehören auch Hinweise zur Sportart, Disziplin und Leistungsstand.

- Das Ergebnis mit entsprechender Begründung geht in schriftlicher Form an den Sportler.

- Er erhält weiterhin ein Schriftstück (Certificate of Approval) mit dem Hinweis auf die genehmigten Medikamente zur Weitergabe an seinen NF bzw. die NADA und zur Vorlage bei einer Dopingkontrolle.

.

(2) TUE – Abbreviated Process vereinfachtes Verfahren

Beta-2-Agonisten und Glukokortikiode als Inhalation

- Der Sportler füllt mit seinem behandelnde Arzt das in Frage kommende Formular (TUE-2) aus.

- Der Sportler meldet (Notification) den aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen Einsatz von Beta-2-Agonisten (Formoterol, Salbutamol, Salmeterol, Terbutalin) und/oder Glukokorti-koide als Inhalation seinem NF. Die Meldung für internationale Spitzensportler wird vom NF an den IF weitergeleitet. Die übrigen Anträge werden der NADA zugestellt

- In dem Formular ist vom behandelnden Arzt eine eindeutig belegte Diagnose anzugeben. Die Untersuchungsbefunde - insbesondere die Lungenfunktionsprüfungen – müssen auf Anfrage vorgelegt werden. Bei international startenden Sportlern sind die Regeln des IOC bzw. des jeweiligen IF zu beachten.

- Der Name des Medikamentes, die Dosierung, Art und Dauer der Anwendung müssen ange-geben werden.

- Der behandelnde Arzt muss darlegen, warum keine andere Therapie eingesetzt werden kann.

- Der Sportler erhält von der NADA ein Schriftstück, in dem der Eingang des Formulars TUE-2 bestätigt und festgestellt wird, dass die Medikation mit dem WADA-Code International Stan- dard for Therapeutic Use Exemptions (TUE-2) übereinstimmt.

Nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden

- Nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden wird hier definiert als Inhalation (s.v.), als örtliche Anwendung (After, Augen, Haut, Nase und Ohren) oder als Injektion in Gelenke, an Muskel- und Sehnenansätze usw.

- Nach der Behandlung wird das Formular TUE-2 vollständig ausgefüllt. D. h. vom behandeln-den Arzt ist eine eindeutig belegte Diagnose anzugeben ebenso wie der Name des Medika-mentes, die Dosierung, Art und Dauer der Anwendung.

- Der behandelnde Arzt muss darlegen, warum keine andere Therapie eingesetzt werden kann.

- Der Sportler erhält das ausgefüllte Formular zur Weitergabe an seinen NF bzw. die NADA. Der Sportler sollte eine Kopie bei sich tragen, um sie bei einer Wettkampfdopingkontrolle vor-legen zu können.

Bei erforderlicher Notfallbehandlung mit Glukokortikoiden, bei der kein Formular TUE-2 vorliegt, muss die Behandlung auf einer kurzen Bescheinigung – wie vorne beschrieben - dokumentiert und dem Sportler mitgeben werden.

Cl 06.02.04

NADA-Info-TUE-04-4

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