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Nachfrage zu Einstecklauf und EWB/MES


Gast Kerfent

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@alle:

wollte ich auf dem Laufenden halten wie es ausgegangen ist: Einstecklauf kann nicht eingetragen werden, dafür ziert die die Rückseite meiner WBK nun der Vermerk einer Erwerbsberechtigung für 22lr.

Geschrieben

@Sachbearbeiter: Hältst Du Eintrag im EFP dennoch für möglich? Danke im voraus!

Geschrieben

In Antwort auf:

@alle:

wollte ich auf dem Laufenden halten wie es ausgegangen ist: Einstecklauf kann nicht eingetragen werden, dafür ziert die die Rückseite meiner WBK nun der Vermerk einer Erwerbsberechtigung für 22lr.


hallo,

da muß ich dir leider widersprechen:

er kann.....

eintragung lief problemlos und auch erwerbsberechtigung für die muni.

man kann ja darüber unterschiedlicher auffassung sein, ob das rausgeschmissenes geld ist oder nicht - bloß so sehe ich für mich mehr rechtssicherheit.

cu

klausp

Geschrieben

@klausp,

Du hast mir nicht widersprochen, Du hast mich nur nicht verstanden wink.gif

Bei meinem SB können Einsteckläufe nicht eingetragen werden. So einfach ist das. Was im Gesetz steht oder was in anderen Ämtern läuft verliert seine Wirkung wenn der Mann "nein" sagt. Jaja, ich weiss, einklagen kann man alles, aber das ist es nicht wert.

Lass mich also meinen Kommentar so ergänzen:

@alle:

wollte Euch auf dem Laufenden halten wie es ausgegangen ist: Einstecklauf kann AUF MEINEM AMT nicht eingetragen werden, dafür ziert die die Rückseite meiner WBK nun der Vermerk einer Erwerbsberechtigung für 22lr.

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