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IGNORED

Rückbau M1A EL zum SL


wahrsager

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Geschrieben

ein vereinskollege hat einen M1A, der ende der achtziger jahre als einzellader erworben wurde. das magazin ist mit der waffe verschweisst und der mfd hat eine hülse drüber. das ding wurde damals von peters stahl so vertrieben.

der besitzer will das ding nun endlich als selbstlader schiessen und den mfd freilegen.

das gewehr wird also aus seiner gelben wbk ausgetragen (und kommt beim büma ins buch), dann holt er sich den .308 sl-eintrag in die grüne. nun stellt der büma den originalzustand wieder her und mein kollege erwirbt den M1A zum umbaupreis auf die grüne.

so haben wir uns das bisher ausgedacht. geht das? oder gilt die M1A-freigabe nur für neu importierte?

Geschrieben

Kann sie nicht, da hier zwischen ordnungsgemäßer Demilitarisierung und waffenrechtlicher Mehrladefähigkeit unterschieden werden muss.

Der damalige Umbau auf Einzellader fand ja zu einem Zwitpunkt statt, wo die Waffe bereits abgändert nach KWKG war, somit also rechtlich diesem nicht mehr unterlag sondern nur noch dem WaffG.

Wenn jetzt also die Waffe wieder im beschriebenen Rahmen geändert wird, dann wird lediglich nur der Status wiederhergestellt, der bereits nach Demilitarisierung vorlag.

Bei Vorliegendem Bedürfnis und Voreintrag in die WBK/ JJ also rechtlich absolut zulässig.

ABER:

Die Änderungen müssen dem Zustand bei Entlassung aus dem KWKG entsprechen, die Blockierung für lange Magazine muss also noch vorhanden sein!

Geschrieben

In Antwort auf:

ABER:

Die Änderungen müssen dem Zustand bei Entlassung aus dem KWKG entsprechen, die Blockierung für lange Magazine muss also noch vorhanden sein!


war der verdeckte MFD nicht auch ein KWKG-kriterium? oder wurde der verdeckt wg. §37 ?

und ich weiss nicht, ob das ding erst zum 37-konformen selbstlader und dann zum EL umgebaut wurde. ich glaube eher, peters stahl hat das alles auf einmal gemacht...

oh gott ist das alles kompliziert... crying.gif

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