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IGNORED

Schwerter und neues Waffenrecht


Bandit_911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

Ich bin Mitglied eines Kampfsportvereins und wir trainieren auch mit Schwertern aus Holz und auch Metall (natürlich stumpf!) Nun gab es eine Diskussion über das neue Waffengesetz. smile.gif

Ich bin der Meinung, es hat sich durch das neue Waffengesetz nichts geändert. Oder irre ich mich?

Schwerter gehöhren zu den Hieb- und Stichwaffen, können aber ab 18 erlaubnisfrei erworben werden. Selbst das führen ist erlaubt. Klar, außer auf Demos oder öffentlichen Veranstaltungen.

Oder hat sich doch was geändert? confused.gif

Danke für eure Antworten. smile.gif

Gruß

Bandit_911

Geschrieben

Sorry wegen der späten Antwort (ich verschieb's auch gleich noch ins Waffenrecht-Forum).

Disclaimer: IANAL

Durch das neue Waffenrecht hat sich bei Schwertern nichts geändert [abgesehen von der Aufbewahrung, siehe 700NEs Post weiter unten].

Geschrieben

Soweit es sich lediglich um Nachbildungen von Schwertern etc. handelt ist fraglich ob diese Gegenstände überhaupt unter das Waffengesetz fallen.

Hieb- und Stichwaffen, die unter das Waffengesetz fallen, dürfen wie bisher genutzt werden. Allerdings, die Vorschriften für die Aufbewahrung wurden verschärft.

Geschrieben

Also die Stahlschwerter, die wir im Training benutzen sind keine orginal japanischen Schwerter.

Im Handel bekommt man sie schon ab 100 EUR.

Möglicherweise sind das dann tatsächlich nur Nachbildungen oder Dekoschwerter.

Was ist denn bei der Aufbewahrung verschärft worden?

Gruß Bandit_911

Geschrieben

Ob es sich bei einem Gegenstand um eine Waffe handelt ist nicht vom Preis abhängig. Zu bewerten sind Zweckbestimmung und Geeignetheit. Ein Holz- oder Gummimodell, dass zu Trainingszwecken gebaut wurde ist keine Waffe. Ebensowenig ein Zierdegen, der keine scharfe und spitze Klinge hat, obwohl er aus Metall ist.

Ich kann mir aber vorstellen, das es asiatische Hieb- und Stichwaffen gibt, die auch ursprünglich aus Holz gefertigt wurden und die in dieser Ausführung auch geeignet sind als Waffe eingesetzt zu werden.

Erlaubnisfreie Waffen sind in einem Behältnis aus Stahlblech oder vergleichbar zu verwahren.

Geschrieben

Oops, stimmt (hab ich ganz vergessen):

In Antwort auf:

Allerdings, die Vorschriften für die Aufbewahrung wurden verschärft.


Gut, dass ich den Disclaimer vorangestellt habe.

Aber wenn man Waffen (gleich welcher Art) besitzt, sollte man diese ohnehin grundsätzlich gesichert aufbewahren (auch schon bevor es so im Gesetz stand).

Geschrieben

Stimmt, Waffen sollten immer sicher aufbewahrt werden.

Bei Schwertern ist es aber oft üblich, sie in einen Schwertständer zu stellen oder an die Wand zu hängen. Wenn keine Kinder da sind, ist da imho auch nix gegen zu sagen, wenn ich persönlich sie auch nicht so aufbewahre. Bei mir stehen sie in einer Ecke oder bleiben im Dojo. Das Aufhängen an der Wand wäre dann ja nach neuem Recht nicht mehr möglich bzw. erlaubt. In vielen Dojos (Trainingsräumen) hängen die Schwerter in Wandhalterungen. Gesichert ist da aber nix. frown.gif

Es müssten dann also Stahlschränke aufgestellt werden und die Schwerter darin verschlossen werden?? confused.gif

Ich meine möglich ist bei diesem Waffg. alles... gaga.gif

Bandit_911

Geschrieben

In Antwort auf:

Hi!

Ich bin Mitglied eines Kampfsportvereins


Höhö, lass bloss Deinen Shidoshi nicht hören, daß das ein Kampf sport verein ist, ich dachte er besteht immer noch auf Kampfkunst

wink.gif

Gruß

BigBlock

Geschrieben

In Antwort auf:

Stimmt, Waffen sollten immer sicher aufbewahrt werden.

Bei Schwertern ist es aber oft üblich, ...

Es müssten dann also Stahlschränke aufgestellt werden und die Schwerter darin verschlossen werden??
confused.gif

Ich meine möglich ist bei diesem Waffg. alles...
gaga.gif

Bandit_911


Nein, muessen sie nicht, auch wenn man es immer wieder hoert. Im Gesetz steht so etwas naemlich nicht drin.

Sie haben so aufbewahrt zu werden, dass kein Unbefugter dran kann. Wenn keine Kinder im Haus/Dojo, dann Tuer absperren und gut ists.

Wenn Kinder im Haus/Dojo, dann so befestigen, dass die Kinder (Alles unter 18 Jahre) nicht drankommen.

Stahlschrank fuer Schwerter? So langsam ueberteiben es manche hier. 016.gif

Gruss, Frank

Geschrieben

Puh, da bin ich aber froh. grin.gif Ich meine, das wäre ja nun wirklich etwas übertrieben. Dass man sie vor Kindern sicher aufbewahrt versteht sich - finde ich - von selbst. Und unsere Kindergruppe (ab ca. 7 Jahre) trainiert höchstens mal mit Plastikschwertern, die dick mit Schaumstoff überzogen sind. Diese sollten wohl nicht unter das Waffg. fallen chrisgrinst.gifgrlaugh.gif

Hmm, aber wenn die Schwerter also ungesichert in der Wandhalterung lagern während die Kindergruppe trainiert....erlaubt? Natürlich wird immer mit 2 volljährigen Trainern trainiert, also nie ohne Aufsicht.

Bandit_911 mix35.gif

Geschrieben

Hi Bandit.

Schwierige Frage.

Probleme gibts wohl, wenn eines der Kiddies sich mit so einem Teil weh taete.

In dem Fall Stahlseil mit Vorhaengeschloss (Sieht man kaum) drum und ihr seid auf der sicheren Seite.

Es muss hat sichergestellt sein, dass die Kiddies nicht dran kommen, auch wenn die Aufsicht sich gerade mit ihnen pruegelt und dadurch abgelenkt sein koennte ;-)

Gesetzliche Grundlage § 36 Waffg, zu finden unter anderem hier:

http://www.europaeische-legalwaffen-foeder...affgneu.htm#P36

Gruss, Frank

Geschrieben

In Antwort auf:

... auch wenn die Aufsicht sich gerade mit ihnen pruegelt und dadurch abgelenkt sein koennte ;-)


fechten2.gif

Das mit dem Stahlseil ist ein guter Tip.icon14.gif So kann dann wirklich nix mehr passieren. Sonst ist hinterher das Geschrei groß, wenn doch mal was sein sollte. "Hätte...wäre...wenn"

Gruß Bandit_911

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