Melkus Posted September 28, 2003 Posted September 28, 2003 Folgendes Problem: Ich besitze eine Kurzwaffe .22lfb mit der ich nicht ganz glücklich bin und die ich gegen eine andere austauschen will. Jetzt bekomme ich ja keine 2 Waffen des selben Kalibers, also muss wohl die eine weg bevor eine neue eingetragen wird, oder? Muss ich mit dem Erwerb und Eintrag der Neuen tatsächlich warten bis die Alte verkauft ist oder gibts da einen anderen Weg??? Danke für Eure Hilfe.
Mark Pfennig Posted September 28, 2003 Posted September 28, 2003 In Antwort auf: Folgendes Problem: Ich besitze eine Kurzwaffe .22lfb mit der ich nicht ganz glücklich bin und die ich gegen eine andere austauschen will. Jetzt bekomme ich ja keine 2 Waffen des selben Kalibers, Warum nicht? Behörde und Verband fragen, ob sie einer weiteren Waffe in .22 zustimmen (Antrag gut begründen!). In Antwort auf: also muss wohl die eine weg bevor eine neue eingetragen wird, oder? Muss ich mit dem Erwerb und Eintrag der Neuen tatsächlich warten bis die Alte verkauft ist oder gibts da einen anderen Weg??? Danke für Eure Hilfe. Behörde fragen, ob sie Voreintrag erteilen, unter der Voaussetzung, dass die bisherige Waffe DANACH verkauft wird. MP
Mark Pfennig Posted September 28, 2003 Posted September 28, 2003 Begründung für eine weitere Waffe in .22 lfB wäre beispielsweise die Teilnahme an Meisterschaften (je höher desto besser) in mehreren Disziplinen. Im DSB beispielsweise Sportpistole (Abzugsgewicht 1.360 Gramm) und Standardpistole (Abzugsgewicht 1.000 Gramm). Ansonsten gibt es noch die Lauflänge und die Visierung, die möglicherweise zur Argumentation dienen können. MP
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