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IGNORED

Waffenschrank Nachweis Pflicht?


Kalimero

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Geschrieben

In Antwort auf:

Aber wenn nun die Behörde behauptet, man hätte die Waffen vor dem 01.04.03 nicht so aufbewahrt, wie es nun vorgeschrieben ist und hätte somit melden müssen, dann gehe ich ebenfalls davon aus, dass die Behörde dies beweisen muss.


So ist es. Ich behaupte (u.U.wahrheitswidrig): Meine Aufbewahrung war immer in Ordnung. Dann ist der Ball bei der Behörde, die ihrerseits tätig werden darf.

So sollte man es auch IMHO halten: Abwarten, Tee trinken und schauen ob das Amt sich meldet oder nicht.

In Antwort auf:

Ich versteh ehrlich gesagt nicht dass man sich noch streiten kann wenn schon mal was KLAR und KONKRET geregelt ist.


Aber genau dieses allgemeine Verhalten (wie verhalte ich mich sinnvollerweise in einem OWi-Verfahren)ist gerade NICHT vom Waffengesetz geregelt, sondern folgt den allgemeinen Regeln über das Ordnungswidrigkeitenverfahren!

Geschrieben

Wie gut, daß es Dich HIER gibt Rodney wink.gifwink.gifwink.gif

Dadurch hat man in diesem Thread auch mal Gelegenheit gehabt,etwas wirklich VERNÜNFTIGES zu lesen icon14.gificon14.gificon14.gif

Es gibt hier immer noch zuviel Leute-sogar Juristen im Staatsdienst chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif- die offenbar nicht kapieren, daß der normal, durchschnittliche Sachbearbeiter auf der Behörde dieses Gesetz mindestens(!) so schei... findet wie wir! Fundamentalistische Übelwoller wie gewisse Ex-BMI Beamte tongue.gif sind die ABSOLUTE Ausnahme!

Die Sachbearbeiter zu ärgern ist genau so sinnvoll, wie den Sattel zu hauen, wenn mich der Esel getreten hat grin.gif!

Verantwortlich für diesen politischen Dreck sind nicht die Beamten vor Ort - die sind - auf andere Art- genau so Opfer des von Politikern verbrochenen Schwachfugs wie wir auch !

Aber: Sie müssen sogar noch so tun, als wäre das richtig cool3.gif-dazu müssen wir uns nicht zwingen grin.gif

Mouche

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