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Härtere Strafe für Räuber mit Schreckschusspistole


Sixgun686

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Karlsruhe (dpa) - Räuber mit Schreckschusspistolen können künftig deutlich härter bestraft werden. Bisher wurden sie nur wegen normalen Raubes verurteilt, Mindeststrafe ein Jahr. Laut Bundesgerichtshof gelten Schreckschusspistolen jetzt jedoch als «Waffen» im Sinne des Strafgesetzbuchs. Damit wird die Tat zum schweren Raub. Hat der Räuber eine Schreckschusspistole dabei, wird er mit mindestens drei Jahren Haft bestraft. Setzt er sie ein, beträgt die Mindeststrafe sogar fünf Jahre.

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