maxman Posted April 2, 2003 Share Posted April 2, 2003 hallo, es gibt doch so eine Waffenliste. Darf ich mir nach dem neuen Waffengesetz noch eine Glock (für Ipsc) kaufen? Oder wird die nicht mehr als Sportpistole annerkannt? mfg Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 2, 2003 Share Posted April 2, 2003 Hi Markus, Du stellst vielleicht Fragen, das wissen die in Berlin wohl selber noch nicht. Die vorlaeufigen Verwaltungsverruecktheiten gehen zwar in die Richtung, dass Gebrauchspistolen in Frage gestellt werden, aber entschieden hat die Reichssportkammer noch nichts. Sie hat aber auch noch keinen Verband anerkannt, den Du zum Beduerfnisnachweis brauchst. fazit: Es ist alles offen, im schlimsten Fall kann die Reichssportkammer irgendwann mal zur Einsicht kommen, dass 9mm und groessere Waffen nicht zum sportlichen Schiessen geeignet sind und wir haben alle gelost :-( Ebenso kann es passieren, dass man doch noch aufwacht in Berlin, die Verbaende noch in diesem Leben anerkennt und die Dir ein Beduerfnis fuer die Glock ausstellen. Was man definitiv sagen kann ist, dass die normalen Glock Halbautopistolen NICHT in der Verbotsliste im Anhang zum WaffG stehen und damit prinzipiell moeglich sind. Alles weitere wird die Reichssportkammer ueber Sportordnung, Verbandsanerkennung und Schiessporteignung zu gegebener Zeit entscheiden :-( Das heisst aber auch: Noch ist nichts verloren und Du kannst Dich noch mit guten Erfolgsaussichten fuer Deinen Sport engagieren. Mach Druck, geh ins FWR, unterstuetze zu gegebener zeit E.L.F. und vielleicht koennen wir den ganzen Wahnsinn noch stoppen. Gruss, Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
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