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IGNORED

Waffenerwerb in Belgien - Problem ?


byf

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Hi Leute,

wie sieht eigentlich die Rechtslage im folgenden Fall aus. Als WBK - Rot Besitzer möchte ich mir z.B. eine Signalpistole im Kal. 4 auf der Waffenbörse in Arlon (Belgien) kaufen. Dort sind diese Waffen relativ günstig. Auf dem Rückweg muß ich umstandshalber über Luxemburg fahren. Wie ich neulich hörte, sind die Waffengesetze in Luxemburg äußerst streng, so daß man keinerlei Waffen dort einführen darf ? Stimmt das tatsächlich, oder ist das mit der entsprechenden Verbringe - Erlaubnis kein Problem ?

Zum Anderen, reicht eine in Deutschland ausgestellte Verbringe - Erlaubnis für beide Länder aus, oder benötige ich noch die des Auslandes ?

Letzte Frage noch, zählen Signalpistolen in Belgien / Luxemburg überhaupt als Waffe ? In Belgien und Frankreich sind diese Waffen ja immerhin EWB frei !

Danke für jeden Hinweis.

Gruß, byf

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Ich habe in einem ähnlichen Fall meine Behörde einmal um Auskunft gebeten (es ging um Schalldämpfer-Erwerb in England: dort frei - wenn für airgun - hier EWB) und erhielt folgende Antwort:

Nach § 9 ist für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Schußwaffen

in einem anderen Mitgliedstaat nur dann eine vorherige Einwilligung

erforderlich, wenn der andere Mitgliedstaat diese verlangt. Sofern Sie also

Schußwaffen erwerben, die in einem anderen Mitgliedstaat erlaubnisfrei sind

und dort keiner vorherigen Einwilligung bedürfen, steht einer Einfuhr nach

Deutschland - sofern die sonstigen waffenrechtlichen Bestimmungen für den

Erwerb beachtet werden - nichts entgegen. Die Erteilung einer vorherigen

Einwilligung kann demnach entfallen.

vielleicht hilft das weiter...

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