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IGNORED

M4 - einschiebbarer Hinterschaft


oberlandfan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der M4 (Oberlandarms-OA10/15) - einschiebbarer Hinterschaft ist bis jetzt unter den §37 gefallen. Ist dieser Schaft ab dem 1.4.2003 nun erlaubt oder nicht. Man hat mir gesagt, da sich die Waffe durch diesen Schaft verkürzen lässt, gilt das KWKG und ist daher verboten. Wer weiß genaues.

Geschrieben

Hallo Oberlandfan,

der einschiebbarer Hinterschaft wird wohl kaum eine Chance haben. Der §37 existiert zwar nicht mehr im neuen Waffengesetz aber in der Waffenliste Abschnitt 1: Verbotene Waffen steht:

Der Umgang mit folgenden Waffen ist verboten:

1.2.3 ... über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können.

Schade, Schade, aus die Maus.

Gruß

Uli

Geschrieben

Hallo Oberlandfan,

manchmal kann es geboten sein das ein Schütze aufgrund körperlicher Eigenheiten über eine Waffe verfügt, deren Länge er variabel justieren kann, oder muss.

Der Gesetzgeber hatte mit der obigen Bestimmung etwas anderes im Sinn, er wollte eine Handhabe gegen die leicht zu verbergenden Wildererwaffen haben. Ein Einschiebeschaft ist auch nicht mit einem Klappschaft gleichzusetzen, da er die Waffe ja nicht übermäßig verkürzt (zumindest der von Dir erwähnte macht dies Konstruktionsbedingt nicht).

Sollte Dir das noch nicht reichen, geh in eine Bibliothek und nimm Dir einen Kommentar zum WaffR, da findest Du garantiert die Antwort die Du suchst.

Gruß M.

Recht ist eine Frage der Argumentation, denn was allgemein üblicher Umfang ist, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, und der kann konkrtiesiert werden.

Geschrieben

Ja, so kurze Arme hab ich z.B. auch:

Nicht nur mein AR15 braucht daher eine in der Länge verstellbare Schulterstütze, um diesen körperlichen Mangel zu kompensieren, sondern auch mein SL97.

Ich bin heilfroh, das der fürsorgende Gesetzgeber endlich meinen sportlichen Erfolg ermöglicht. Vor dem 1.4. muss ich nämlich mit einem Schnürsenkel den Weg zum Abzug überbrücken - und nicht jede Aufsicht ist froh darüber.

In der Länge verstellbare Schäfte bieten da doch einen ganz anderen Komfort.

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Gruß,

Matthias

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