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IGNORED

bedürfniswiederholungsprüfung bei altfällen????


peter becker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin miteinander

Ich bin zwar nicht wirklich der Juristerei mächtig, aber ich halte diese im Voraus diskutierten Listen in Vereinen, das Führen von Schießbüchern/Trainingbüchern usw. für sehr bedenklich.

Hört doch erst einmal mit dem vorauseilenden Gehorsam auf!!! mad.gif

Je mehr wir uns selbst an irgendwelche Gängelungen gewöhnen oder den Ideen vorgreifen, desto mehr geben wir die Freiheiten auf, die uns noch nicht genommen wurden. Und später heist es: jetzt ist es Gesetz, aber wir haben es ja schon immer so gemacht, also was solls.

Laßt doch Herrn B. aus B. sein eigenes Gehirnschmalz verbraten.

Gruß

Harald

Geschrieben

@Harald

In Antwort auf:

Hört doch erst einmal mit dem vorauseilenden Gehorsam auf!!!


Genau darum geht es mir!

Es ist keineswegs "vorauseilend", wenn ein Vereinsmitglied, das jetzt seine WBK bekommt, 3 Jahre lang ein Schießbuch führt oder auf andere Weise seine "Aktivitäten" dokumentiert. Das ist bereits Gesetz.

Meine Frage dagegen ist: Wo sind die Grenzen? Welche Daten und von wem darf überhaupt die zuständige Behörde erheben - und welche Daten dürfen/sollen/müssen wir denn überhaupt im Verein erheben und speichern? Was kann man im Fall der Fälle dem Freund raten? Es ist immer noch ein Unterschied, ob ich persönlich einen Nachweis führe (z.B., weil ich mehr als die Kontingentwaffen haben möchte etc.), oder ob ich einer offiziellen Stelle dieses Dokument überhaupt zur Verwertung gebe.

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