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IGNORED

Ich bin völlig baff


Klaus Spiekerkötter

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Geschrieben

es mag sein, daß er nur das und das darf, es ist ja auch nicht ganz klar, was er zu sehen gefordert hat. klar ist aus der Schilderung, daß da ein kompetenter, engagierter und hilfsbereiter mann zu besuch war, dem, wie dem Besuchten, daran gelegen war, eine zweckmäßige Lösung für die aufbewahrung und Sicherheit zu finden - das ist doch besser als Potiemkinsche Dörfer abzunicken und im Amt vielleicht den Vermerk loszulassen "Pulverlagerung o.B., Gesamteindruck (Munition,Waffen) bedenklich, zur Kenntnisnahme Kopie an Abt. xyz".

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von OldHand:

Ich bin mehr als irritiert!

"Er hatte mich 2 Tage vorher angerufen weil er schon einmal vergebens da war"

Heißt das, er kam beim erstenmal unangemeldet!

"weil er die korrekte Kennzeichnung der Munitionsboxen sehen wollte"

geht in m.E. garnichts an. Fertige Munition fällt nicht mehr unter den § 27 sondern unter das Waffg.

Oder irre ich mich? Imho darf er ausschließlich die vorschriftsmäßige Aufbewahrung des Pulvers kontrollieren. Und sonst nix!

Beim ersten Mal muss das ja dann wohl unangemeldet gewesen sein.

Ob ihn Munitionsboxen was angehen, weiss ich auch nicht. Aber wenn er fragt, ob sonst alles i. O. ist, z. B. Kennzeichnungspflicht der wiedergeladenen Munition und ob er das mal sehen könnte, warum soll ich es ihm nicht zeigen?

Er hätte ja statt dessen auch stundenlang nachrechnen können, ob die gekaufte Menge Pulver abzüglich der verladenen Menge meinem Bestand entspricht. Hat er aber nicht.

Einem Kollegen von mir aus einem anderen Bezirk, der seinen Kontrolleur - wie er selbst zugab - erst mal aufklären wollte, was der darf und was nicht, ist es so ergangen. smile.gif

Nein nein, hier war es tatsächlich so, wie Volker geschrieben hat: Der wollte mich nicht reinlegen, sondern nur, dass hier bei mir alles richtig läuft. Und das, finde ich, steht mir als Steuerzahler auch zu! Und wenn er dafür vielleicht Informationen braucht, die ihn eigentlich nichts angehen, dann kriegt er die bei mir auch.

Gruß Klaus

[Dieser Beitrag wurde von Klaus Spiekerkötter am 19. August 2002 editiert.]

Geschrieben

" Aber wenn er fragt, ob sonst alles i. O. ist, z. B. Kennzeichnungspflicht der wiedergeladenen Munition und ob er das mal sehen könnte, warum soll ich es ihm nicht zeigen? "

Ist so ne Sache den Leuten der Behörden zu Vertrauen. Fragt mal einen der auf einer Behörde arbeitet, ob der allen Kollegen vertrauen würde. Ich für meine Person brauche immer eine gewisse Zeit bis ich Vertrauen aufbauen kann.

Gruß Hotte

Geschrieben

Hast ja Recht, Hotte.

Aber es ist doch so: Hier im Forum werden oft Diskussionen geführt über "Darf ich ", "Darf ich nicht" usw. Es gibt dann die verschiedensten Meinungen - und oft ist es so, dass die Quintessenz dann lautet:"Frag beim Amt nach."

Und hier hatte ich jemanden bei mir zu Hause, der einen kompetenten Eindruck machte. Ich wär doch blöd gewesen, wenn ich das nicht auch bei ein paar Sachen ausgenutzt und entsprechende Fragen gestellt hätte.

Und wenn ich ihm dabei mehr gezeigt habe, als ihn angeht, ist mir das völlig egal!

Gruß Klaus

Geschrieben

ich bin ganz deiner Meinung, es gibt ja konkret gute Leute, die ihren Beruf ganz im Dienst am Bürger sehen. Und wenn ich auf so jemanden treffe geht es mir so wie Dir: ICH BIN VÖLLIG BAFF.

Ich bin mir da aber auch nicht zu fein mich bei der Person ausdrücklich zu bedanken. Denn leider ist das der einzige Unterschied den solche Personen in der Entlohnung zu Ihren Kollegen haben.

Gruß Hotte

Geschrieben

@ Klaus

Du kannst ihm von mir aus auch Dein Schlafzimmer zeigen. grin.gif Deine Sache.

An alle: Ich bin auch garnicht auf Konfrontation mit dem Beamten aus, der ja schließlich nur seine Pflicht tut.

Aber, ich möchte nur wissen:

1.) Ist unangemeldeter Besuch zulässig?

2.) zu welchen Tages- und Nachtzeiten?

3.) was darf außer der ordnungsgemäßen Verwahrung und der gelagerten Menge noch kontrolliert werden?

Wer weiß das definitiv?

Im übrigen wurde mir mal erzählt, daß die Feststellung der vorhandenen Pulvermenge so vor sich geht:

Die Dosen werden brutto gewogen, danach wird das Nettogewicht der Dose aus einer mitgebrachten Liste abgelesen und abgezogen.

Kann das einer aus eigener Erfahrung bestätigen?

Meine Einstellung ist: Ich lege nicht mehr zur Überprüfung vor als ich muß.

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OldHand, FWR Lifetime Member 18

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