specimen Posted August 11, 2002 Share Posted August 11, 2002 Hallo, hab mal ne Frage ! Dekorationswaffen sind ja nun schußunfähige Originalwaffen. Braucht man zum "führen" (z.B.bei Veranstaltungen) nun einen sogenannten "kleinen" Waffenschein oder möglicherweise gar keinen ? Ich denke da vor allem an Westernwaffen, die man ja bei Western-oder Countryfesten auch mal mitführen will. Bei Knallausführungen ist es nicht erlaubt, soviel weiß ich. Aber bei Dekowaffen (z.B. Perkussionswaffen) könnte man ja mal ein Zündhütchen abfeuern, wie ist denn da die Rechtslage ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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