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Sommert9

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  1. So nach Aussage der Behörde muss eine vorsätzliche Straftat vorliegen , bei einer Strafe die nicht vorsätzlich war können auch 90 Tagessätze durchgehen. Zb bei Untreue denn das ist laut stgb nicht vorsätzlich im Gegensatz zu Unterschlagung was vorsätzlich wäre
  2. Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe eine Frage bezüglich des Paragraphen 5 und der Zuverlässigkeit min Bezug auf die 60 Tagessätze. sind die 60 Tagessätze auf alle Strafen zu behandeln oder dreht es sich hier nur um den Abschnitt mit waffen, Munition und Sprengstoff das für mich etwas verwirrend da im Absatz 1 von einer Freiheitsstrafe ab 1 Jahr die Rede ist und in Absatz 2 die 60 Tagessätze zugrunde gelegt werden
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