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Wollmops

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Beiträge von Wollmops

  1. vor 2 Stunden schrieb floatwork:

    Das Ergebnis passt mir zwar gar nicht, aber ich war zu nervös. Nächstes Jahr wird’s besser.

    Genau so ging es mir (leider) auch 😉.

     

    Ansonsten auf jeden Fall einen riesen Dank von mir an die Organisatoren, Aufsichten und Helfer. 

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  2. Bei dem Gewicht mit potentieller Munition Lagerung würde ich tatsächlich über eine Verteilung des Gewichtes nachdenken. Als Beispiel eine Unterkonstruktion aus Multiplex Platte (z.B. 1m2) mit eventueller Aufständerung über 4 Füße. Damit könnte eine Druckverteilung punktförmig auf den Boden erfolgen mit ~80kg/m2.

    Ansonsten wie einige schreiben Statiker, kleineren Schrank oder hinstellen und schauen was passiert.

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  3. Ein Wechselsystem ist Bedürfnisfrei und fällt dementsprechend nicht in die 2/6 Regel. Aber einige SBs sehen es eventuell anders. Entsprechend kann dir nur deine Behörde im freundlichen Gespräch deine Frage endgültig beantworten.

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  4. vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

    Den Tresor (für die Waffen) würde ich allerdings außerhalb des Spindes mit der Wand verdübeln, den Platz für Muni - davon kann man nie zu viel haben - sollte man nicht verschwenden.

    Danke für deine Antwort.

    Der Waffenschrank Klasse 1 ist seperat und steht in einem anderen Zimmer. 

    Der Spind für den kleinen Munitionstresor ist übrigens Stahlblech, besitzt ein sehr einfaches Riegel Schloss und wie gesagt mit der Wand verdübelt.

    Den Mini Tresor für die Munition (siehe Link oben), ist ohne irgendeine Klassifizierung. Den würde ich dann durch die Rückwand vom Spind auch in der Wand festdübeln.

     

    Sollte also eigentlich alles gesetzeskonform sein für die Lagerung der Munition oder übersehe ich doch noch etwas?

  5. Ich habe eine generelle Frage zur Aufbewahrung von Munition. Der Gesetzgeber verlangt ein Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss, das ein Briefkasten per-se diese Ansicht erfüllt war dem Gesetzgeber vielleicht nicht bewusst. Meine Frage zielt eher auf den Begriff gleichwertig ab, ich möchte gerne in einem Spind der mit der Wand verdübelt ist einen zusätzlichen Tresor (https://hmf.de/moebeltresor-doppelbartschloss-hmf-49200-31-x-20-x-20-cm-schwarz) für wiedergeladene Munition nutzen. Der Tresor ist natürlich innerhalb des Spinds. Ist der angedachte Tresor "gleichwertig" zum Schwenkriegelschloss oder muss ich den noch etwas demolieren damit er zum Briefkasten wird? Zweite Frage zielt auf den Fall gegen Wegnahme gesichert an. Der äußere Spind ist gegen Wegnahme gesichert in dem er in der Wand verdübelt ist. Muss ich auch innerhalb des Spind dafür Sorge tragen, dass der Tresor noch Mal in der Wand verdübelt ist?

  6. Ich hab die 4.5mm Variante, die ist tatsächlich sehr nah an der echten. Selbst der Abzug ist gar nicht so verschieden. Präzision ist ok Zuhause  um in Übung mit der Shadow zu bleiben und trotzdem das Gefühl von Abzug und co zu haben. Co2 und BB bedingt allerdings eine höhere Streuung, insbesondere bei schnellen Schussfolgen. Von daher für mich macht sie Sinn für andere mit anderen Anforderungen vielleicht nicht.

     

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  7. Die EU wird wohl auch noch verschärfen wollen.

     

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/20062022_vdb_bereitet_sich_auf_kommende_diskussion_um_das_eu-feuerwaffenrecht_vor.html

     

    Zitat:

    "Zusätzlich zum geplanten Verbot bleihaltiger Munition werden sich die Entscheidungsträger in Brüssel in den kommenden Monaten auch mit der Revision des EU-Feuerwaffenrechts befassen. Im dritten Quartal 2022 soll ein Vorschlag für eine neue EU-Feuerwaffenverordnung von der EU-Kommission vorgelegt werden. Ausdrücklich offen hält sich die Kommission, auch die Feuerwaffenrichtlinie „anzupacken“. "

  8. Wahrscheinlich eine blöde Frage bzgl. Kennzeichnung NC Pulver, aber ich Stelle sie trotzdem mal. Ich habe vor mein NC Pulver in einem gekennzeichneten Behältnis innerhalb eines Schrankes zu lagern. Benötigt der äußere Schrank ebenfalls eine Kennzeichnung oder reicht die Kennzeichnung am NC Behältnis?

  9. Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

     

    Mittlerweile wurde mir tatsächlich auf meinen Wunsch unkompliziert die Bestellung storniert und ich hoffe das die Rücküberweisung jetzt noch zügig funktioniert.

    Aussage der netten Dame, leider sehr hoher Krankenstand und immens viele Anfragen. Nachdem ich euer Feedback gelesen habe, scheine ich einfach eine sehr schlechte Zeit für meine Bestellung erwischt zu haben. Zumindest würde ich es irgendwann dort noch einmal probieren.

  10. Ist zwar ein alter Thread möchte allerdings meine Erfahrungen kurz schildern.

    Bestellung absenden ging schnell, angeblich lagernde Ware, Überweisung ging direkt per Vorkasse am gleichen Tag von mir raus... Zwei Wochen einfach nichts, nicht erreichbar per Telefon, E-Mail oder Support Ticket keinerlei Reaktion und natürlich haben die immernoch mein Geld und ich keine Ware, bin gespannt wie sich das noch entwickelt.

     

    Eigentlich absolut unterste Schublade, vielleicht nur ein Einzelfall aber ich kann von diesem Laden nur abraten.

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  11. Hallo an Alle,

     

    Hat irgend jemand bereits Erfahrungen mit waffenpro.de gesammelt? Prinzipiell sind die Preise recht gut und auch der Waffenhandel scheint per se zumindest zu existieren. Da der Shop allerdings relativ neu zu sein scheint, bin ich mir nicht sicher wie seriös das Ganze ist.

     

    Vielen Dank für Euren Input.

  12. Am 9.9.2021 um 19:48 schrieb Max Musculo:

    Gas tritt nicht aus. Wenn das CO2 einer neuen Kapsel schlagartig austritt, sieht man das ja normal auch. 

    Vor vielen, vielen Monden hab ich mal ein paar Jahre Paintball gespielt. Da wurde häufig mit CO2 Steigrohr-Flaschen hantiert. 

     

    Den Piston Head muss ich nachher erst mal suchen. Bin in der Thematik nicht so fit🤣

    Ich habe mir genau die ASG Shadow 2 in 4.5mm zum Training Zuhause besorgt. Darf ich fragen welchen Wechsellauf du benutzt für die Laserammo? 

  13. vor 4 Stunden schrieb HillbillyNRW:

    Geht. Nur ohne Druckausgleich habe ich 0,5 kg in Erinnerung (oder bezog sich das auf SP?)🙂.

    Also zulässige Menge beachten.

    Wichtig: die Abstellkammer darf nicht von Dritten betretbar oder Einsichtbar  sein. Präzedenzfall: Lattenrostverschläge auf Dachböden oder Keller von Mietshäusern sind nicht zulässig.

    Ich kann natürlich falsch liegen, aber so wie ich es verstanden hatte sind es 1Kg Sp und 3Kg NC die in unbewohnten Räumen gelagert werden können. Die Menge halbiert sich (0.5 kg SP, 1.5 Kg NC) bei fehlender Druckausgleichsfläche.

    Bzgl. der Zugänglichkeit der Abstellkammer ist nur über meine Wohnung die ist natürlich nicht für dritte Fremde zugänglich aber wäre zugänglich für meine Frau (die wohnt ja schließlich hier :D). Das Behältnis (in welcher Form auch immer) wäre natürlich nicht zugänglich.

  14. vor einer Stunde schrieb HillbillyNRW:

    Bezüglich Treibladungspulver gibt es als Behältnis folgende Lösung in der Art

     

    https://www.amazon.de/outdoor-cases-Typ-500-leer-Original/dp/B00H3QVX5A/ref=sr_1_5?crid=1FL1CBN2VLL17&keywords=kiste%2Bwasserdicht%2Boutdoor&qid=1642163115&sprefix=Kiste%2Bwasserdicht%2Caps%2C224&sr=8-5&th=1

     

    Gibt es in verschiedenen Größen, ist wasserdicht und mit Bügelschloss abschließbar.

    Entsprechend großer Behälter Reicht für 3kg NC-Pulver.

    Vorher mit deinem SB abklären, ob OK!

     

    Kurze Gegenfrage, tut es für das NC Pulver dann auch einfach sowas:

     

    https://www.amazon.de/dp/B07QB79QFR/ref=cm_sw_r_cp_awdb_imm_KD0ZTM6XAYRKYPG4RN8Y?psc=1

     

    In der Abstellkammer an die Wand geschraubt und fertig?

    Abstellkammer sollte ja als unbewohnten Raum ohne Druckausgleichsfläche 1.5 Kg zulassen oder sehe ich das falsch? Ich plane in der Regel eh das Pulver relativ schnell zu verladen ohne wirklich viel zu lagern.

     

  15. vor 5 Minuten schrieb HillbillyNRW:

    Es gibt amtliche Broschüren bezüglich Aufbewahrung von Treibladungspulver in denen die Mindestanforderungen genannt werden.

    https://www.enkreis.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/32_1/MerkblattSprengstoff.pdf

     

    Im Zweifelsfall würde ich mal beim zuständigen SB Anfragen. Ggf. kann eine Holzkiste mit ausreichender Wandstärke, geeignetem Schloss, nicht lösbarerVerschraubung und Verankerung ausreichen. Hängt auch vom Lagerungsort ab, ob eine solche Lösung machbar ist.

     

    Perfekt vielen Dank für das PDF! So wie ich das aktuell lese sollte dann eigentlich alles passen, wenn es dann soweit ist werde ich es mit dem SB noch abklären.

  16. vor 32 Minuten schrieb christo:

    Ich hab Schränke dieser Größenordnung im Einsatz. Habe aber zum Glück auch reichlich Platz dafür.

    Mir gefällt besonders der zweite mit dem Innen liegenden abschließbaren Fach, da würde ich mein Pulver drin aufbewahren, in den anderen Fächern mein Wiederladematerial.

    Eignen sich auch zur Munitionsaufbewahrung. Wenn ich nicht schon andere hätte würde ich mir die beiden zulegen.

     

     

    https://www.amazon.de/dp/B07TSC8JK9/?coliid=I7FCDG020AL18&colid=3GFDG8QRP2XW9&psc=1&ref_=lv_ov_lig_dp_it

     

    https://www.amazon.de/Jan-Nowak-Domator24-C001D-Pulverbeschichtung/dp/B07GB8MPM4/ref=psdc_343514011_t3_B07TSC8JK9

     

    Gruß Christo

    Vielen Dank die sehen natürlich super aus, werden bei mir allerdings platztechnisch nicht möglich sein. Da ich den Ikea Ivar schon da habe würde ich versuchen den soweit möglich zu nutzen.

  17. vor 20 Minuten schrieb HillbillyNRW:

    Für Zündhütchen und Munition OK

    Für Treibladungspulver gibts noch zusätzliche Bestimmungen (U.a Ort) ob’s dann passt musst du selbst wissen. Vorschriften für Zusammenlagerung beachten!!

    Gefahrenhinweise (Aufkleber) nicht vergessen! Können innen angebracht werden.

    Wäre das Behältnis selbst konform oder welche zusätzlichen Bestimmungen gibt es? Beim Aufstellungsort ist mir bekannt, dass es Einschränkungen bzgl. Treibladungspulver gibt (unbewohnten Raum) und auch die Verankerung gefordert wird.

  18. vor 7 Minuten schrieb bumm:

    Für Munition mußt Du erst mit dem SB reden. Der Riegel schwenkt nicht, er schiebt und Dein "Keyed Hasp Lock Sicherheitsüberfalle" ist außen angebracht und wird deshalb u.U. auch nicht als gleichwertig anerkannt.

    Das heißt wenn ich das Schloss ersetze durch aufbohren und einsetzen von einem Briefkasten Schwenkriegel Schloss wäre das eher konform als die außen liegenden Schlösser die die Befestigung im verschlossenen Fall verdecken? Ich mein theoretisch könnte ich auch eine Kombi aus beiden Varianten machen, das wäre theoretisch kein Problem.

  19. Hallo allerseits,

     

    Bei mir ist die WBK noch ein bisschen hin, um die Wartezeit etwas zu verkürzen habe ich mich für einen Wiederlader Kurs angemeldet der demnächst stattfindet. Aus dem Grund überlege ob ein vorhandener Schrank mit ein paar Anpassungen die Anforderungen für die Lagerung von Munition bzw. Treibladungspulver und Zündhütchen erfüllen kann.

    Aktuell habe ich folgenden Schrank den ich gerne dafür nutzen möchte:

    https://www.ikea.com/de/de/p/ivar-schrank-mit-tuer-weiss-50381592/

    Der Schrank ist Stahlblech mit ca. 1mm Stärke, das Schloß ist ein simples Bartschloss mit Riegel, deshalb würde ich oben und unten folgendes Schloss anbringen:

    https://www.amazon.de/gp/aw/d/B084TLKD5H/ref=sspa_mw_detail_2?ie=UTF8&psc=1&smid=A3244B3OF6QBLB&sp_csd=d2lkZ2V0TmFtZT1zcF9waG9uZV9kZXRhaWwy

    Den Schrank würde ich oben noch verstärken, damit die Abnahme vom Deckel nicht möglich ist und ihn mit zwei oder vier Dübeln noch an die Wand jagen.

    Wäre das generell ausreichend oder muss zwangsweise doch was neues kaufen?

     

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

     

  20. vor 4 Stunden schrieb Pastis:

    Deswegen musst Du ja jetzt so einen Trümmer in die Wohnung stellen.

    Das Gewicht verteile ich auf 1,2m² über eine unterliegende Kamin-Bodenplatte. Durch die zusätzliche Parkett Oberschicht sollte das Gewicht (dadurch daß er an der Wand steht kann sich das Gewicht nur halbkreisförmig und nicht vollkreisförmig verteilen) insgesamt auf den Estrich nur auf unter 100kg pro m² kommen, von daher denke ich das sollte soweit passen.

     

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  21. Oh Wow ihr seid der absolute Wahnsinn!

    Vielen herzlichen Dank für die unglaublich schnellen und informativen Antworten!

    Ich werde den Schrank dann ganz normal an der Wand wie gedacht befestigen um eventuelles umkippen zu vermeiden!

     

    Ich wünsche Euch allen wunderschöne Weihnachten!

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  22. Hallo an Euch,

     

    Dies ist mein erster Post, da mein Waffenschrank nun doch schon deutlich schneller als gedacht nächste Woche geliefert wird wollte ich kurz eine Frage zu dessen Verankerung stellen.

    Es handelt sich um einen Klasse 1 Schrank mit 199 Kg. Theoretisch müsste er also gar nicht verankert werden.

    Aufgrund der Mietwohnung muss ich leider die Sockelleisten (2cm) am Aufstellort belassen und habe mir eine 40x40x2cm Multiplex Platte für die Lücke die durch die Sockelleisten zwischen Wand und Schrank entsteht besorgt. Diese Multiplex Platte würde ich an der Stelle der Wandbohrung zur Verankerung platzieren und damit den Schrank fest an die Wand anzubringen zu können. Die Wand ist normales Mauerwerk und hätte entsprechend wahrscheinlich nicht die erforderliche Abrissfestigkeit für vollen Versicherungsschutz (65000€). Der Boden ist durch Parkett und Fussboden Heizung nicht für die Verankerung geeignet.

    Ist dies soweit für die Behörde ausreichend, also auch im Falle eines Diebstahls?

    Mir ist klar das dadurch vorerst ein Spalt zwischen Schrank und Wand entsteht der mit z.B. einem Brecheisen genutzt werden könnte. Langfristig könnte ich dies allerdings noch nach verkleiden, sodass Schrank mit Wand über die Verkleidung einen bündigen Abschluss bildet.

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