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motherbuana

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  1. Wenn man sie umbauen lässt, kann das sein. Ich sprach nicht von einem Wechselsystem. Und auch dann müssen gewisse Dienstpistolen unverändert bleiben.
  2. Kann hier nicht der Verband Probleme machen, welcher die Waffe befürwortet hat? Wenn man z.B. bei einem weiteren Bedürfnis in der Liste der bestehenden Waffen angibt, dass die Waffe für die ursprünglich beantragte Disziplin gar nicht mehr geeignet ist? Habe ich z.B. eine Dienstpistole im BDMP beantragt und baue diese auf eine Sportpistole um... Bsp: Lässt man einen 6 Zoll Schlitten montieren bei einer Dienstpistole, welche nur 4,5 Zoll hat. Andererseits wäre es natürlich unschön nicht das Recht zu haben auch mal die Disziplin zu wechseln, ohne seine Waffe zu verkaufen und sich eine neue zu kaufen... Da muss es doch eine Rechtsverbindlichkeit zu geben, damit man solch ein Thema klären kann.
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