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Jacky

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Alle Inhalte von Jacky

  1. Guten Morgen zusammen, vielen Dank erst mal für Eure vielen Beiträge. Wir werden die gemeinsame Verwahrung der zuständigen Behörde "anzeigen" und abwarten ob wir entsprechende "Änderungswünsche" seitens vom Amt mitgeteilt bekommen. Dafür werden die ja schließlich bezahlt......😉 Nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung. Viele Grüße und rundherum noch eine schöne Woche. Jack
  2. Hallo liebes Forum, bin schon seit vielen Jahren stiller Mitleser in diesen schönen Forum. Heute habe ich selber mal eine Anfrage: Im Groben geht es hier um die geimeinsame Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Folgende Ausgangssituation: Ich: Sportschütze, Inhaber WBK grün /WBK gelb (alt) , sowie Berechtigung nach §27 SprengG besitze folgende KW: 1xKK,1xGK sowie 1KK Langwaffe. Das ganze ist bisher in einem B Langwaffentresor (205kg) mit abschließbaren Innenfach aufbewahrt. Kauf und angmeldet ca. 2009. Meine Frau: Sportschützin, Inhaber WBK grün (seit Anfang 2020) besitzt folgende KW: 1xKK Zusätzlich haben wir uns bei erteilung Ihrer WBK einen größeren Kurzwaffentresor Grad 1 mit elektr. Zahleschloss gegönnt. Alter: beide schon über 25 (leider). Kinder minderjährig ebenfalls mit im Haus Wir sind jeweils beide NICHT in die WBK des anderen eingetragen. Ausleihen wäre im Bedarfsfall über Leihschein geplant. Jetzt folgende Frage: Spricht aus Eurer Sicht etwas gegen die gemeinsame Aufbewahrung unserer Waffen sowie Munition über die beiden Tresore verteilt? Würde nämlich gerne den Schlüssel des (alten) B-Schrankes mit in dem neuen Grad 1 Tresor aufbewahren damit das leidige Thema mit der Schlüsselaufbewahrung ein Ende findet. Meine Frau hat natürlich keinen Zugriff auf die Explosivstoffe. Danke im Voraus für Eure Bemühungen.... Viele liebe Grüße Jack
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