Hallo zusammen,
eine Frage an die Juristen und Rechtsgelehrten.
Bei uns im Verein verbreitet sich das Gerücht, das man neuerdings ein Bedürfnis für ein Wechselsystem benötigt, damit meine ich nicht den Munitionserwerb. Darauf hin habe ich in 2 Ordnungsämtern nachgefragt und auch promt 2 unterschiedliche Antworten bekommen.
1. Kaufen - eintragen lassen (so war auch mein bisheriger Kenntnisstand)
2. Bedürfnis beantragen - kaufen - eintragen lassen (?????)
Natürlich ist eine Grundwaffe in höherem Kaliber vorhanden.
So, wer hat nun Recht und wo ist das genau definiert?
Gruß Jens