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Randall-Fan

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  1. Moin Moin ! Ich wage mal die These, daß die Tätigkeit als Handwerker etwas berechenbarer ist als die Juristerei. Eine M5-Gewindeschraube ist nunmal nicht "auslegungsbedürftig" oder braucht einen ermessensfehlerfreien Gebrauch, um zu funktionieren. Ist es eigentlich möglich, als Partei in Karlsruhe Akteneinsicht zu nehmen ? Zumindest einen Aktenvermerk über die Gründe der Nichtannahme sollte sich doch finden lassen. Ich weigere mich immer noch, zu glauben, daß das höchste deutsche Gericht eine VB ohne Papierspuren einfach so "in der Rundablage" entsorgen kann. Schönes WE Randall-Fan
  2. Moin Moin ! Wenn es einen Gang nach Straßburg geben sollte wegen der Beschränkung des § 13 GG, bin ich mmit einem Hundrter dabei. Soweit ich mich erinnere, sind in den letzten Jahren einige Entscheidungen aus dieser Richtung gekommen, die gefestigte Rechtsprechung deutscher Gericht elemeniert haben. Und ja, mir ist ist schon klar, wie viele Superideen wir der der EU-Bürokratie zu verdanken haben. Aber die Hoffnung usw. (noch bin ich nicht bereit auszuwandern). MfG Randall-Fan
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