wwalther
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12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
wwalther antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
auch wenn der Tread bisschen älter ist und ich auf den Beitrag von Andi68 nochmal zurück kommen möchte. Zitat: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins. Und hier dürften wir wieder bei einem Punkt angekommen sein, welches die Herren von der Waffenbehörde, auslegen können wie sie wollen. Bei einem Bekannten stand eine Bedürfnisprüfung ins Haus (nach inkraftsetzung des neuen/abgeänderten Waffengesetzes). Seine erst Bedürfnisprüfung liegt mehr als 15 Jahre zurück. Demnach dürfte von ihm nur noch eine Mitgliedschaft in einem Vereiin/Verband verlangt werden. Der Beamte war, bzw. ist der Ansicht, dass dies erst in 10 jahren so wäre. Quasi ab September 2020 und nicht was davor war. Des Weiteren wollte er 3 Langwaffen verkaufen und sich 1 neue kaufen.(damit wäre er unter den 10) Obwohl auf gelber WBK, verlangt der Sacharbeiter einen Bedürfnis in Form von der alten 12/18 Regelung. Denn die 1x pro Quartal oder 6 x im Jahr, sind nur für den Fortbestand/Erhalt, bereits vorhandener Waffen dedacht Das ist doch schwachsinn, oder?? Weil ich habe mir Ende September einen UHR eintragen lassen und musste nichts vom Verein vorlegen! (anderer Kreis) -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
wwalther antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Hallo Andi danke genau danach habe ich gesucht. Habe es am Freitag meinem neuen Sacharbeiter gezeigt. Der musste sich erstmal selber telefonisch informieren, weil er von diesem Gesetz nichts wusste. Echt peinlich!! Wollte mir aber dann noch weissmachen, das ein Vorderlader, ein Repetierer, ein Halbautomat, eine Flinte und ein Revolver/Pistole jeweil eine Waffenkategorie darstellen. Nachdem ich mit dem Kopf geschütelt hatte und er wieder leicht rötlich anlief, griff er erneut zum Telefon. Nach dem Telefonat wünschte er mir ein schönes Wochenende und zeigte zur Tür. Der war so richtig angepisst ^^ -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
wwalther antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
das heisst jetzt was? 6x im Jahr reicht aus? Steht wo? Ich besitze nur 3 Langwaffen auf gelb und bin im WSB und RSB. Unser Verein ist seit Anfang März dicht und öffnet voraussichtlich erst ende des Monats wieder. Also schiessen war daher erst einmal!! letzten 3 Jahre wurden vorgelegt daher 10/6/8 Termine reichte der alten Sacharbeiterin die 6-8 mal im jahr völlig aus!! gerade gefunden: Ab 2020 wird der Fortbestand des Bedürfnisses zweimal geprüft: fünf und zehn Jahre nach dem Erwerb der ersten Waffe. Man muss per Bescheinigung (Verband/Verein) belegen, dass man die letzten 24 Monate vor Bedürfnisprüfung mit einer eigenen Waffe geschossen hat. Und zwar mindestens 1x im Quartal oder mindestens 6x binnen 12 Monaten und zwar für jede Waffengattung (Langwaffe und Kurzwaffe). Ab 2026 muss ein Verband diese Nachweise erbringen, bis dahin darf das noch der Verein bescheinigen. -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
wwalther antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
naja, den Nachweis den man vom Verein bekommen kann, ist recht dürftig. Da steht nur, das man im Verein ist und mehr nicht. Über regelmäßiger Teilnahme steht da nichts. Anders will der Verein es nicht bescheinigen -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
wwalther erstellte Thema in Waffenrecht
Hallo, vor 4 Wochen bekam ich einen Brief von der Waffenbehörde, mit der Aufforderung, Nachweise über Mitgliedschaft in einem Verband, Verein und Kopie des Schiessbuches. Fand das ganze recht seltsam, da dieser Ausmaß noch nie gefordert wurde (Schießbuch reichte die letzten 9 Jahre) Dann sah ich, das ein anderer Sacharbeiter jetzt wohl für mich zuständig ist. Naja, alles per Post als Kopie dahin geschickt. Am Freitag, nach 4 Wochen, bekomme ich ein Schreiben, womit man mit meinen Schießeinträgen nicht zufrieden ist und verweist mich auf die 12/18 Regelung. Ich komme im Jahr nur 6-10 mal zu Schiessen. Und das hatte der "alten" Sacharbeiterin auch gereicht, weil dadurch ein regelmäßiger Schiessbetrieb ersichtlich sei. Das reicht dem neuen Sacharbeiter nicht aus. Nach seinen Worten: hätten sie bei mir diese geringe Anzahl abgeliefert, hätte ich ihnen die WBK entzogen Oo Sprich, das was die vorherige Sacharbeiterin für gut und ausreichend empfunden hat, interessiert ihm nicht. § 4 Absatz 4 sage nichts aus und er berufe sich auf auf die 12/18 Regelung Selbst das dieses Jahr, so mancher Verein bisher nicht geöffnet hat (unser Verein ist voraussichtlich bis 15.06. geschlossen.) interessiert ihm das nicht.. er will seine 18 haben und hat mir am Telefon gedroht, die WBK einzuziehen. Jetzt habe ich mal gegoogelt und finde xx Beiträge über dieses Thema.... nur irgendwie nichts handfestes. Die einen sagen so und die anderen wieder so! Es muss doch irgendwo, klipp und klar stehen, was eine Regelmäßigkeit dastellt? Wäre über nen Tipp dankbar Gruß Walther Bundesland ist NRW -
solch ironie ist hier fehl am Platz und nicht besonders förderlich ist leider so. Gibt es aber in jeden Forum. Man kann sich glücklich schätzen, wenn von zehn Antworten, zwei brauchbare dabei sind.
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SLF auf 2 Schuss abgeändert--dann auf gelbe?
wwalther antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
so alt war der Eintrag noch gar nicht. Meinte 2012 oder 2013 gelesen zu haben. Reduzierung auf 2 Patronen war auch so eingetragen. Also wusste der SB ganz genau was er da eintrug. Naja, eine doppelläufige Flinte, kann wie der Namen schon sagt, 2 Patronen aufnehmen, die hintereinander (oder auch zusammen ) abgefeuert werden können. Danach muss man sie wieder laden. Bei der SLF mit 2 Schuss nicht anders. Daher finde ich das jetzt nicht soooo abwegig. -
Nabend, ich bin ein wenig verwirrt Nein es liegt nicht an meinem Alter, sondern an der Tatsache, wie aussagefähig unser Waffengesetz ist. Gestern kam ein Gastschütze in unserem Verein und wollte sich erst mal so umschauen, da er erst neu in unsere Gegend gezogen ist und einen nuen Verein sucht. Wir haben eine 50m Aussenbahn für Flinten, die er auch direkt in Beschlag nahm. Er holte eine SLF heraus und verballerte ein paar Slugs. Durfte dann auch mal direkt an den Prügel Ich fragte ihn dann, warum er nur 2 Patronen lädt? Die Antwort bügelte in der ersten Sekunde alle meine Falten aus meinem Gesicht. Antwort: 8 Schussmagazin wurde auf ein 2 Schussmagazin abgeändert, damit er die Flinte auf gelb bekommt. Damit wäre sie einer Quer- oder BDF gleichgestellt. Habe den Eintrag gesehen!!! Dabei ist im Röhrenmagazin lediglich ein Distanzstück verbaut worden. Ließe sich in 5 min wieder entfernen. Hä?? Habe ich da etwas verpasst?
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sieht wie 1. Abbildung aus, wenn der Schaft verbaut ist. Nur das der Lauf nicht ganz so lang ist. Westernschießen müsste passen.
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müsste ich jetzt schätzen. Denke so um die 30-35cm und ca.40cm Gesamtlänge-- sprich eine Kurzwaffe. Mir geht es mehr darum, ob es legal ist, wenn diese Waffe in den 70er so ausgeliefert wurde. Sprich mit wechselbaren Griff Kolben/Revolvergriff. Dem einem oder anderen mag es vielleicht egal sein, was er bei sich im Tresor lagern hat. Mir nicht! Keine Lust deswegen das Bedürfnis/WBK aufs Spiel zu setzen.
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Guten Tag, ich hatte gestern mir eine 12/76er Kutscherflinte angeschaut, es aberdann doch gelassen. War mir zu schlecht gepflegt. Habe dann mein Augenmerk auf ein Buntline Gewehr 5 Schusstrommel Kal. .357 Magnum gerichtet. Naja , laut Verkäufer ist es ein Gewehr. Aber!! es war kein Gewehrkolben, sondern ein Revolvergriff montiert. Laut Verkäufer konnte man dies so in den 70ern kaufen (angeblich!!). Gewehrkolben lag bei und konnte mit ein paar Handgriffen montiert werden. Jetzt frage ich mich natürlich, was ist es jetzt? Ein Gewehr oder ein Revolver. eingetragen hat der Verkäufer es auf gelber WBK neu! Für mich scheint das jetzt sehr grenzwertig zu sein. Sprich illegal. Weil es mit dem Revolvergriff keine Langwaffe mehr ist. Oder sehe ich das falsch??
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dem ist so gut wie nichts zuzufügen. Wiederholungstäter zeigen ein Übermaß am krimineller Energie und solchen sollte man nicht eine "legale" Waffe in die Hand drücken! Meine Meinung!!
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Hallo, danke für die Antworten. Werde mal direkt beim BKA anfragen. Geht in diesen Fall um eine Person w17 die sich auf dem nachhause Weg mit solch einem Gegenstand gegen 2 männliche "Angreifer" (wollten ihr an die Wäsche) effektiv wehren konnte (Grabscher 1 ging nach einem Schlag zu Boden! und 2. Person hielt darauf Abstand.) Kam ein paar Tage später ein Anschreiben eines RA, welcher der Frau mitteilte, sein Mandat hatte nen "Loch" im Kopf, aufgrund ihrer nicht angebrachten Verteidigungswillen (die beiden Männer wollten doch gar nichts böses!!) und ihrer nicht legalen "Waffe". Schmerzengeld und blabla... Quasi, sie hat es übertrieben lool... Naja mal schaun was daraus wird.
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Hallo, habe da mal eine Frage. Ist dieser Gegenstand, welcher sich "Defensive Drill" nennt, als Verteidigungswerkzeug erlaubt? Gruß Walther
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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
wwalther antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
welcher schliesst es denn nicht aus? Irgendwie hier den Überblick verloren Oo