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Rennleitung

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  1. Zum Erwerb einer WBK ist ja bekanntlich die Sachkunde nachzuweisen. Wie ist das nun bei Polizeibeamten? Gesetzt den Fall ein Polizeibeamter möchte eine WBK gem. § 8 WaffG beantragen, um sich sportlich auch in seiner Freizeit zu betätigen. Die dienstliche Waffe (Erlaubnis zum Führen auch außerhalb des Dienstes besteht) hält er allerdings für untauglich. Deshalb möchte er eine Waffe im Kaliber 9mmx19 erwerben, und sportlich Schiessen. Reicht die dienstlich erworbene Sachkunde? Wie kann er diese gegebenenfalls nachweisen? Reichen die ca. 20 Schiesstermine (10 x dienstlich, u.a. Vergleichsschiessen; 10 x privat) in einem Jahr als Nachweis der regelmäßigkeit aus? Bin auf eure Antworten gespannt. Gruß Rennleitung
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