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Rennleitung

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Beiträge von Rennleitung

  1. vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Richtig, Widerspruch gegen die Beschlagnahme! Wird direkt auf dem Protokoll angekreuzt! (wird gerne unterschlagen und dann hinterher bei "freiwillig" bzw. "nein" angekreuzt)

    Bei einem Widerspruch muß der Vorgang unmittelbar einem Richter zur richterlichen Bestätigung der Beschlagnahme vorgelegt werden.

    Kann aber auch nachteilig sein wenn man einen Prozeß unbedingt verhindern will.

    Konträr Mon Ami....

    §98 (2) StPODer Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen.....

     

    (Wird in der Regel auch gemacht). Weiterlesen lohnt aber....

     

    (Hervorhebung durch mich)

    Grutz

    Rennleitung

    ..

  2. vor 1 Stunde schrieb Elo:

    finanznachrichten.de, 28.09.2023:

     

    Wirtschaftsverband fordert vollständige Neufassung des Waffenrechts / Der VDB geht mit "Next Guneration"-Kampagne in die Offensive

     

    https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2023-09/60230436-wirtschaftsverband-fordert-vollstaendige-neufassung-des-waffenrechts-der-vdb-geht-mit-next-guneration-kampagne-in-die-offensive-007.htm

     

     

     

     

    Schlimmer geht immer.........

    Nicht aus Befürchtung, sondern aus Erfahrung.

     

    Grutz

    Rennleitung

    • Gefällt mir 1
  3. vor 5 Stunden schrieb wolf01:

     

    Das hat sich ein Büchsenmacher aus dem Verein angeschaut.

    :rolleyes: also ICH würde den nicht mit sicherheitsrelevanten Aufgaben an meinen Waffen beauftragen....

     

    Gut dass dir und sonst keinem nix passiert ist.

    Next time better luck

  4. Hallöle,

     

    weil es sich hier un die "DeaktiwierunsVERORDNUNG" handelt. EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht. Brauchste nicht in absurde nationale Gesetze überführen.

     

    Guckst du hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015R2403

     

    "EU-RICHTLINIEN" bedürfen der Umsetzung in nationales Recht. Gibt aber dafür eine Frist. Wenn nicht umgesetzt: Richtlinie gilt unmittelbar.

     

    Merke: CATCH22

     

    Deaktivierte Grüße

     

    Rennleitung

  5. Hallo,

     

    hab das Teil bestellt weil es einen guten Eindruck machte. Da ich es beruflich öfter nutze musste ich leider feststelle das die Bindung unter aller Sau ist.  hat sich nach zwei Wochen Gebrauch in eine Loseblattsammlung aufgelöst. Aber für den Bücherschrank taugt es.  Also Fehlkauf

     

    Bin wiede bei Beck-Texten gelandet.

     

    Gruß

     

    Rennleitung

     

     

  6. Das Erfurter Verfahren, welches Suse erwähnt hat, funktioniert sehr gut. Wenn du unter "Waffensammeln" nach Brünieren suchst findest du es......

    Grüße

    Hallo, ich hab das Rezept zum Erfurter Verfahren leider ergebnislos gesucht.

    Hast du es in Textform, und könntest es mir zukommen lassen?

    Gruß

    Rennleitung

  7. Gutes Thema!

    Ich muss für jede Waffe, die ich kaufen möchte neben dem ganzen Behördenschnickschnack zu allererst meiner Frau ein Bedürfnis nachweisen.

    Ich schlage dann immer vor eine kurze Bestandsaufnahme bei Schuhen und Taschen zu machen....

    Das glättet die Wogen :grin:

    zählende Grüße

    Rennleitung

    P.S.: Geld für Hobby gebe ich nur aus, wenn es "über" ist.......

  8. schöne sache - obs da auch langbahnen gibt???

    lt. Übersichtsplan:

    - kurz

    - mittel

    - lang

    - ganz schön lang

    - gaaaaanz lang :eclipsee_gold_cup:

    Der Mist ist nur, das keine Maßstab dabei steht.

    Aber wenn das Hotel nicht nur aus Toilettenhäuschen besteht, dürften 300m bei sein.

    Mit gespannten Grüßen

    Rennleitung

    Edith sagt: Rächtschraibfeler besaitigd

  9. "........Ich meine es ist mein gutes Recht doch mal zu Fragen, wies mitm zivilen

    Waffenschein aussieht. IRGENDWIE MUSS DIESES KANACKEN PACK JA AUS USREM LAND VERSCHEUCHEN... "

    Sehr geehrter fast-Kollege (wobei ich hier meine Zweifel habe ob wir nicht einen Troll füttern), es ist mir ein dringendes Bedürfnis mit ihnen und ihrem Ausbildungsleiter ein kurzes Gespräch zu führen.

    Bitte teilen Sie mir, gerne auch per PM, mit welcher Ausbildungseinrichtung ich mich in Verbindung setzen kann.

    MensfG

    Rennleitung

  10. So, nach einiger Zeit wieder da,

    Vielen Dank an alle die sich mit dem Thema beschäftigt haben, obwohl es teilweise in eine nicht beabsichtigte Richtung abgedriftet ist.

    Das mit dem Führen der Waffe außerhalb der Dienstzeit war so gemeint:

    Auf der einen Seite hält mich mein Souverän für so sachkundig, sittlich gefestigt und rechtskundig, das er mir das Führen außerhalb des Dienstes zutraut, sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind.

    Ich würde niemals außerhalb meiner Dienstzeit einen Schiessstand betreten, ohne dass meine Waffe entladen, der Verschluss in hinterer Stellung und der Hausrechtsinhaber darüber informiert ist. (Das Betreten der Örtlichkeiten ist vorher abgesprochen und die Zustimmung wurde erteilt.)

    Während meines Dienstes (Unterwegs im Auftrag des Herrn) gibt es darüber keine Diskussion, sobald ich den Hausrechtsbereich eines anderen betrete. Schiessstand, Grundstück, Haus etc.

    Auf der anderen Seite ist der waffenrechtlichen Behörde ein Sachkundenachweis zu erbringen

    Irgend wie kapiere ich das ge-eiere nicht recht. Wenn der Herr Wachtmeister dank göttlicher Eingebung oder Hand-auflegen des Dienstherren SOO gescheit ist daß er Sachkunde mit der Muttermilch aufgesogen hat, dann wird er sich auch keinen Zacken aus der Krone brechen wenn er sich wie Hunderttausende Schützen und Sammler auch eben einer kurzen Prüfung (15 Minuten?) unterzieht. Oder ist es doch nicht so weit her mit dem Wissen? -> Lernen, z.B. Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung im Verein/Verband als Sportschütze! Oder Prüfungsangst vor der - typisch für SammlerWBK - Prüfung vor Behördenkollegen? -> Psychologe hilft!

    IRONIEMODUS AN

    Soweit meine Mutter mir versichert, enthielt meine Muttermilch keine Sachkunde. Ich glaub ihr mal.

    Und das mit dem Handauflegen war recht einfach.

    Ich musste nur den kompletten Waffen-Schmitt kurz runterbeten, ca. 20 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht vor der ersten Schussabgabe hinter mich bringen. Mich kurzfristig erfolgreich durch die PDV 211 hangeln, und siehe da, da war sie, die Sachkunde. Und das mit dem ganzen rechtlichen Gelumpe wie StGB (Notwehr/Nothilfe), StPO, Polizeirecht einschließlich UZwG (gestrecktes und beschleunigtes Verfahren) haben wir auch nur gaaaaaanz kurz abgehandelt.

    IRONIEMODUS AUS

    Ich will hier keinen Streit von Zaun brechen wegen bevorzugter Behandlung etc.

    Als DGL bin ich, was unter anderem die rechtliche und sachliche Beurteilung von waffenrechtlichen Sachverhalten angeht, der Entscheider im täglichen Streifendienst. Dazu gibts dann auch den einen oder anderen Fortbildingslehrgang, um mich fit zu halten.

    Ich habe auch keine Angst mich einer Sachkundeprüfung zu unterziehen. Aber der Mensch hats gerne einfach. Und wenn ich Zeit und Kosten sparen kann, frag ich halt mal.

    Aber wenn die Behörde es denn will: "Wenn Sie meinen Herr Oberförster, dann Nageln wir den Ast halt wieder dran"

    Jedenfalls vielen Dank an alle für die rege Beteiligung. WO macht einfach Spass

    Gruß und Schuss

    Rennleitung

    P.S.: Rechtschreibfehler dienen nur dazu die Aufmerksamkeit des Lesers zu trainieren

  11. Zum Erwerb einer WBK ist ja bekanntlich die Sachkunde nachzuweisen. Wie ist das nun bei Polizeibeamten? Gesetzt den Fall ein Polizeibeamter möchte eine WBK gem. § 8 WaffG beantragen, um sich sportlich auch in seiner Freizeit zu betätigen. Die dienstliche Waffe (Erlaubnis zum Führen auch außerhalb des Dienstes besteht) hält er allerdings für untauglich. Deshalb möchte er eine Waffe im Kaliber 9mmx19 erwerben, und sportlich Schiessen.

    Reicht die dienstlich erworbene Sachkunde? Wie kann er diese gegebenenfalls nachweisen?

    Reichen die ca. 20 Schiesstermine (10 x dienstlich, u.a. Vergleichsschiessen; 10 x privat) in einem Jahr als Nachweis der regelmäßigkeit aus?

    Bin auf eure Antworten gespannt.

    Gruß

    Rennleitung

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