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Beiträge von Rennleitung
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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:
Richtig, Widerspruch gegen die Beschlagnahme! Wird direkt auf dem Protokoll angekreuzt! (wird gerne unterschlagen und dann hinterher bei "freiwillig" bzw. "nein" angekreuzt)
Bei einem Widerspruch muß der Vorgang unmittelbar einem Richter zur richterlichen Bestätigung der Beschlagnahme vorgelegt werden.
Kann aber auch nachteilig sein wenn man einen Prozeß unbedingt verhindern will.
Konträr Mon Ami....
§98 (2) StPODer Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen.....
(Wird in der Regel auch gemacht). Weiterlesen lohnt aber....
(Hervorhebung durch mich)
Grutz
Rennleitung
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vor 1 Stunde schrieb Elo:
finanznachrichten.de, 28.09.2023:
Wirtschaftsverband fordert vollständige Neufassung des Waffenrechts / Der VDB geht mit "Next Guneration"-Kampagne in die Offensive
Schlimmer geht immer.........
Nicht aus Befürchtung, sondern aus Erfahrung.
Grutz
Rennleitung
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Du denkst zu kompliziert...
Waagerecht ist für die Entfernungen bis 500. Wenn du weiter schießen willst muss der Anstellwinkel größer werden. Dazu klappst du die Visierung hoch und gehst ab 600 weiter.
Ist wie beim M96.
Gruß
Rennleitung
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vor 5 Stunden schrieb wolf01:
Das hat sich ein Büchsenmacher aus dem Verein angeschaut.
also ICH würde den nicht mit sicherheitsrelevanten Aufgaben an meinen Waffen beauftragen....
Gut dass dir und sonst keinem nix passiert ist.
Next time better luck
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vor einer Stunde schrieb David K:
Größte Gefahr dieser Methode ist die Sprühwurst.
Da hilft ein Nudelsieb neben der Schüssel.....
Löchrige Grüße
Rennleitung
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vor 9 Minuten schrieb EkelAlfred:
Das ist im Saarland. Im SAARLAND.
Du solltest deinen Atlas überprüfen....
Ist zwar hart an der Grenze zu S...., aber wir kommen mit denen aus 🙂
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Gern geschen.
bei solchen Gelegenheiten merke ich erst wieder , mit welchem ..... ich mich große Teile meines Lebens beschäftigt habe....
Gruß
Rennleitung
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Hallöle,
weil es sich hier un die "DeaktiwierunsVERORDNUNG" handelt. EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht. Brauchste nicht in absurde nationale Gesetze überführen.
Guckst du hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015R2403
"EU-RICHTLINIEN" bedürfen der Umsetzung in nationales Recht. Gibt aber dafür eine Frist. Wenn nicht umgesetzt: Richtlinie gilt unmittelbar.
Merke: CATCH22
Deaktivierte Grüße
Rennleitung
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Hallo,
hab das Teil bestellt weil es einen guten Eindruck machte. Da ich es beruflich öfter nutze musste ich leider feststelle das die Bindung unter aller Sau ist. hat sich nach zwei Wochen Gebrauch in eine Loseblattsammlung aufgelöst. Aber für den Bücherschrank taugt es. Also Fehlkauf
Bin wiede bei Beck-Texten gelandet.
Gruß
Rennleitung
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Nach der seinerzeitigen Empfehlung der EU-Kommission sollte das Waffenrecht europaweit angeglichen werden und einheitliche Standards gesetzt werden.
...........Ihr seht: wir sind auf dem richtigen Weg!
CM
Hast du grün nicht gefunden??????
Farbige Grüße
Rennleitung
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..e gibt es dadurch weniger Löcher in den Decken und Wänden die durch Routinemäßiges entladen entstehen....
Wieso macht entladen von Waffen Löcher in Wände und Decken?? Für solche Grobmotoriker empfehle ich immer wieder die mit Sand gefüllte Kiste in der Ecke
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Das Erfurter Verfahren, welches Suse erwähnt hat, funktioniert sehr gut. Wenn du unter "Waffensammeln" nach Brünieren suchst findest du es......
Grüße
Hallo, ich hab das Rezept zum Erfurter Verfahren leider ergebnislos gesucht.
Hast du es in Textform, und könntest es mir zukommen lassen?
Gruß
Rennleitung
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Gutes Thema!
Ich muss für jede Waffe, die ich kaufen möchte neben dem ganzen Behördenschnickschnack zu allererst meiner Frau ein Bedürfnis nachweisen.
Ich schlage dann immer vor eine kurze Bestandsaufnahme bei Schuhen und Taschen zu machen....
Das glättet die Wogen
zählende Grüße
Rennleitung
P.S.: Geld für Hobby gebe ich nur aus, wenn es "über" ist.......
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Vorlesung Grundlagen BGB:
"Nur Sterben macht Erben"
Gruß
Rennleitung
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schöne sache - obs da auch langbahnen gibt???
lt. Übersichtsplan:
- kurz
- mittel
- lang
- ganz schön lang
- gaaaaanz lang
Der Mist ist nur, das keine Maßstab dabei steht.
Aber wenn das Hotel nicht nur aus Toilettenhäuschen besteht, dürften 300m bei sein.
Mit gespannten Grüßen
Rennleitung
Edith sagt: Rächtschraibfeler besaitigd
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Einen Artikel aus einem Lokalteil unseres regionalen Nachrichtenpapiers wollte ich euch nicht vorenthalten:
http://www.volksfreund.de/totallokal/saarb...;art803,2555735
Gruß
Rennleitung
Edith sagt, das in der Printausgabe auch noch ein Übersichtsplan dabei ist. Schaut gut aus...
Einscannen ist wegen des Khopiereit aber nisch..
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"........Ich meine es ist mein gutes Recht doch mal zu Fragen, wies mitm zivilen
Waffenschein aussieht. IRGENDWIE MUSS DIESES KANACKEN PACK JA AUS USREM LAND VERSCHEUCHEN... "
Sehr geehrter fast-Kollege (wobei ich hier meine Zweifel habe ob wir nicht einen Troll füttern), es ist mir ein dringendes Bedürfnis mit ihnen und ihrem Ausbildungsleiter ein kurzes Gespräch zu führen.
Bitte teilen Sie mir, gerne auch per PM, mit welcher Ausbildungseinrichtung ich mich in Verbindung setzen kann.
MensfG
Rennleitung
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So, nach einiger Zeit wieder da,
Vielen Dank an alle die sich mit dem Thema beschäftigt haben, obwohl es teilweise in eine nicht beabsichtigte Richtung abgedriftet ist.
Das mit dem Führen der Waffe außerhalb der Dienstzeit war so gemeint:
Auf der einen Seite hält mich mein Souverän für so sachkundig, sittlich gefestigt und rechtskundig, das er mir das Führen außerhalb des Dienstes zutraut, sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind.
Ich würde niemals außerhalb meiner Dienstzeit einen Schiessstand betreten, ohne dass meine Waffe entladen, der Verschluss in hinterer Stellung und der Hausrechtsinhaber darüber informiert ist. (Das Betreten der Örtlichkeiten ist vorher abgesprochen und die Zustimmung wurde erteilt.)
Während meines Dienstes (Unterwegs im Auftrag des Herrn) gibt es darüber keine Diskussion, sobald ich den Hausrechtsbereich eines anderen betrete. Schiessstand, Grundstück, Haus etc.
Auf der anderen Seite ist der waffenrechtlichen Behörde ein Sachkundenachweis zu erbringen
Irgend wie kapiere ich das ge-eiere nicht recht. Wenn der Herr Wachtmeister dank göttlicher Eingebung oder Hand-auflegen des Dienstherren SOO gescheit ist daß er Sachkunde mit der Muttermilch aufgesogen hat, dann wird er sich auch keinen Zacken aus der Krone brechen wenn er sich wie Hunderttausende Schützen und Sammler auch eben einer kurzen Prüfung (15 Minuten?) unterzieht. Oder ist es doch nicht so weit her mit dem Wissen? -> Lernen, z.B. Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung im Verein/Verband als Sportschütze! Oder Prüfungsangst vor der - typisch für SammlerWBK - Prüfung vor Behördenkollegen? -> Psychologe hilft!
IRONIEMODUS AN
Soweit meine Mutter mir versichert, enthielt meine Muttermilch keine Sachkunde. Ich glaub ihr mal.
Und das mit dem Handauflegen war recht einfach.
Ich musste nur den kompletten Waffen-Schmitt kurz runterbeten, ca. 20 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht vor der ersten Schussabgabe hinter mich bringen. Mich kurzfristig erfolgreich durch die PDV 211 hangeln, und siehe da, da war sie, die Sachkunde. Und das mit dem ganzen rechtlichen Gelumpe wie StGB (Notwehr/Nothilfe), StPO, Polizeirecht einschließlich UZwG (gestrecktes und beschleunigtes Verfahren) haben wir auch nur gaaaaaanz kurz abgehandelt.
IRONIEMODUS AUS
Ich will hier keinen Streit von Zaun brechen wegen bevorzugter Behandlung etc.
Als DGL bin ich, was unter anderem die rechtliche und sachliche Beurteilung von waffenrechtlichen Sachverhalten angeht, der Entscheider im täglichen Streifendienst. Dazu gibts dann auch den einen oder anderen Fortbildingslehrgang, um mich fit zu halten.
Ich habe auch keine Angst mich einer Sachkundeprüfung zu unterziehen. Aber der Mensch hats gerne einfach. Und wenn ich Zeit und Kosten sparen kann, frag ich halt mal.
Aber wenn die Behörde es denn will: "Wenn Sie meinen Herr Oberförster, dann Nageln wir den Ast halt wieder dran"
Jedenfalls vielen Dank an alle für die rege Beteiligung. WO macht einfach Spass
Gruß und Schuss
Rennleitung
P.S.: Rechtschreibfehler dienen nur dazu die Aufmerksamkeit des Lesers zu trainieren
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Bitte nochmal oben lesen:
Erwerb nach §8 WaffG. Der BdMP steht für mich nicht wirklich zur Debatte. Deshalb interessiert mich eher was ein Sachbearbeiter bei der zuständigen Behörde sagen würde, als der o.g. Verein.
Gruß
Rennleitung
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Zum Erwerb einer WBK ist ja bekanntlich die Sachkunde nachzuweisen. Wie ist das nun bei Polizeibeamten? Gesetzt den Fall ein Polizeibeamter möchte eine WBK gem. § 8 WaffG beantragen, um sich sportlich auch in seiner Freizeit zu betätigen. Die dienstliche Waffe (Erlaubnis zum Führen auch außerhalb des Dienstes besteht) hält er allerdings für untauglich. Deshalb möchte er eine Waffe im Kaliber 9mmx19 erwerben, und sportlich Schiessen.
Reicht die dienstlich erworbene Sachkunde? Wie kann er diese gegebenenfalls nachweisen?
Reichen die ca. 20 Schiesstermine (10 x dienstlich, u.a. Vergleichsschiessen; 10 x privat) in einem Jahr als Nachweis der regelmäßigkeit aus?
Bin auf eure Antworten gespannt.
Gruß
Rennleitung
Geiselnahme beendet. Täter eliminiert
in Schweiz
Geschrieben
Wenn dees a Saarlänner iss, dann kenn ich dee aah....