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Dobe

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Beiträge von Dobe

  1. ohh, da war mal einer sehr kreativ, gleich 2x ja, sollen verboten werden und 1x nein. geht bestimmt noch besser mit 5x ja, verbieten und 1x nein....

    Sollen Schusswaffen in Privathaushalten verboten werden?

    Ja. Denn sie können zu Mordwaffen werden.

    Nein. Auch Küchenmesser und Autos sind gefährlich.

    Ja. Privatmenschen brauchen keine Schusswaffen.

  2. er kommt aber nicht an meinen lieblingsthread ran:

    Lautstärke & Klang

    der thread mit dem "Griesheimer Schlüssel"

    Der schlägt alles

    :eclipsee_gold_cup:

    Allerdings!

    Habe ihn am Stück verschlungen!

    Ich werde zwar nachher auf der Arbeit verdammt müde sein, aber das war´s wert!

    Ich freue mich schon auf den Bauchmuskelkater . . .

    habe den thread auch mitten in der nacht am stück lesen müssen, konnte gar nicht mehr aufhören.

    eine lachattacke nach der anderen....sdb79902.gifsdb50042.gifsdb25384.gif

  3. :confused: wie möchtest du sie denn sonst transportieren, wenn nicht in einer tasche?

    auf dem hut? im stiefel?...... ah! ... an einem 10 meter langen seil hinter dir herziehen!!!! :gutidee: kein führen und zugriffbereit ist sie auch nicht :D

  4. Das kann ich mir kaum vorstellen, daß ein WBK-Inhaber einem anderen erlaubnispflichtige Waffen überlassen wird, der nur den Sachkundenachweis hat. Der Skipper braucht eine WBK, um die Waffe zu besitzen. Wenn Du Nutzungsrecht des Bootes hast, dann hast Du auch ein Bedürfnis und erfüllst damit die Voraussetzung zur Erteilung einer eigenen WBK.

    Ausnahme nach WaffG §12,1.3c: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe von Seenotsignalen den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf.

    doch, doch, ist so :D

    ich glaube skipper hat es ganz gut auf den punkt gebracht.

    der eigner darf dir die wbk-pflichtige waffe überlassen.

    voraussetzung ist aber das du den sachkundestempel im sportbootführerschein hast.

    ich z.b. habe kein eigenes boot, charter jedoch sporadisch und erhalte somit ein fremdes boot mit der wbk-pflichtigen waffe nach überprüfung des sachkundespempels. anders geht es nicht, den ohne eigenes boot bekomme ich keine wbk und könnte somit keine boote chartern die solche waffen an bord haben. die seenotrettungsmittel einfach von bord zu nehmen und gegen andere zu tauschen die nicht wbk-plichtig sind, geht auch nicht, da die versicherungen der boote diese seenotretungsmittel manchmal vorschreiben.

  5. wenn du einen sportbootfüherschein see hast und eine sachkundeprüfung für signalwaffen bestanden hast, bekommst einen stempel in deinen sportbootschein.

    mit dem scheinchen kannst du dann eine wbk beantragen und dann auch seenotretungsmittel erwerben jedoch musst du auch hier ein bedürfniss nachweisen. das wird z.b. akzeptiert wenn DU besitzer eines seetauglichen bootes bist.

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