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Stryker84

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  1. Erstmal vielen Dank für die Antworten. So wie ich das jetzt verstehe, soll ich den Revolver am besten auf eine separate Erben WBK eintragen?! Und damit schießen wäre rechtlich OK. Bedürfnis wäre hierbei (bei Nachfragen) das Ausprobieren der Waffe auf Funktionsfähigkeit.
  2. Hallo, Ich habe eine .38 Special mit kurzen Lauf geerbt. Ich möchte sie nun auf meine WBK eintragen lassen. Eine Munitionserwerbberechtigung werde ich für diesen Revolver nicht bekommen. Auch zum sportlichen schießen ist sie nicht zulässig. Nun meine Frage: "Darf ich sie trotzdem mit zum Schießstand nehmen und damit schießen?" Munition würde ich auf dem Stand von Vereinskameraden zum sofortigen Verbrauch bekommen. Es heißt ja - Transport zum Bedürfnis umfassten Zweck. Dieser ist ja so eigentlich nicht gegeben, weil sie unter keine Sportordnung fällt (außer beim BDMP) Hoffe ihr könnt helfen
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