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Daniel82

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Beiträge von Daniel82

  1. vor 16 Stunden schrieb Balam:

    Ok, bzgl. Glock war meine Schreibe etwas unpräzise.

     

    • Du meinst gerade die "großen" Glock-Magazine, also Ü20. Die sind meldepflichtig.

     

    • Was ich meinte sind deine NORMALEN Glockmagazine bis 20, die bleiben meldefrei wie bisher.

     

    [Und v.a. bei denen kann es eben das Problem geben, dass sie bei zukünftigem Erwerb bestimmter Karabiner zu LW-Magazinen mutieren. Damit sinkt die Freigrenze auf 10 Schuss, alle zuvor freien/ungemeldeten 17er für die Pistole sind plötzlich verboten, und eine Nachmeldung ist ab September nicht mehr möglich. Wie sich selbiges auf "große" & so gemeldete KW-Magazine auswirken würde, ist dann schon Sonder-Sonderfall. Falls keine konkreten Pläne zur Anschaffung eines betroffenen 9mm-LW-Modells bestehen, würde ich mir um die ganze Karabinerei erstmal keinen Kopf machen...]

     

    • Die AR-Magazine sind, zumindest praktisch betrachtet & in deiner Situation, maximal böse LW>10 und meldepflichtig.
    Egal ob und wann eine LW vorhanden ist. Eine noch weitere "Verbösung" gibt es nicht, egal welche Waffe du irgendwann dazu kaufst.

     

    Steht soweit auch alles in Anl. 2...

    OK, denke jetzt ist es für mich klar geworden :grin:

  2. vor 10 Stunden schrieb Balam:

     

    Für Standard-Glockmagazine ist keine Aktion erforderlich. Nur falls über 20 Schuss: Meldung "KW-Magazin über 20 Schuss".

     

    Erstaunlich einfach...

    ...AUSSER du willst später mal einen 9mm-Karabiner haben, in den die Glock-Magazine reinpassen ;(

    Genau das war auch mein Punkt ein paar Postings vorher: Das Ar-15 besitze ich auch noch nicht, jedoch die passenden Magazine.

    Besitze ich das Ar-15 dann zu einem späteren Zeitpunkt, träte ja der gleiche Fall ein wie du oben für die großen Glock-Magazine schreibst...oder?

    Oder ist das hier auf den "Sonderfall" bezogen, wenn KW-Magazine in LW verwendet werden?

  3. vor 20 Stunden schrieb Balam:

    Der Spezialfall gilt nur für Magazine von 11 bis 20 Schuss, die auch in einer KW verwendbar sind.
    Beim AR-15 eigentlich nicht relevant. Die 30er sind sowieso anmeldepflichtig. Die 20er theoretisch (wer mag's ausprobieren?) nur dann, wenn ein AR als LW dazu vorhanden ist oder demnächst sein soll. Spielt bei Dir keine Rolle, wenn Du eh eins haben willst. Und kurze AR-Pistols sind hierzulande ja ohnehin nicht das Thema.
    Altbesitz vor 6/17 einfach anmelden und gut. (Abgesehen Thema Aufbewahrung..)

    Danke für die Ausführungen. Auf der Anlage zur Anzeige der Magazine bei der Waffenbehörde, muss die exakte Kapazität des Magazins garnicht angegeben werden. Von daher ist es doch unerheblich, ob ich da ein 11- Schuss, 20-Schuss, 30-Schuss oder 60-Schuss Magazin aufführe. Es sei denn die Behörde fragt nach...

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  4. Bezieht ihr euch bei den letzten Postings  auf Magazine nach "echtem" Altbesitz (vor Juni 2017) oder auf den Altbesitz nach Juni 2017?

    Die großen Magazine für Langwaffen (Ar-15 System) nach "echtem" Altbesitz (vor Juni 2017), die ich besitze,  möchte ich ja anmelden und somit legalisieren lassen.

    Werden die dann trotzdem zu verbotenen Gegenständen, sollte ich mir ein Ar-15 später mal auf die WBK eintragen lassen oder gilt das nur für die Magazine gemäß Altbesitz nach Juni 2017? Das ist mir gerade nicht klar...

  5. Hallo zusammen,

     

    habe die Diskussion anhand des Thread-Verlaufs nun seit über 2 h verfolgt, konnte aber für meinen Fall leider noch keine konkrete Antwort daraus ableiten...

    In meinem Fall hatte ich große Magazine für AR-15 bzw. Glock bereits vor dem "Stichtag" 13.06.2017 auf Militaria-Märkten (ohne Rechnung) erworben, aber damals noch als Sammler und für keinen waffenbezogenen Zweck (Sportschütze, Jäger etc.). Erst später (2019) habe ich die WBK für Sportschützen erworben und besitze derzeit eine Glock. Damals war angedacht kurze Zeit später auch noch das Bedürfnis für einen halbautomatische Langwaffe (AR-15) anzumelden, wobei mir Corona da einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Jetzt habe ich vor, die Magazine der Behörde anzumelden, wobei ich vermutlich das gleiche Problem wie Fyodor habe, glaubhaft zu machen, die Magazine vor dem Stichtag erworben zu haben. Natürlich gerade auch deswegen, da zwei der großen Magazine zufällig zu der später erworbenen Kurzwaffe passen. Möchte ich dann in der Post-Corona Zeit noch ein AR-15 eingetragen haben, wäre das natürlich auch nicht förderlich, wobei die Anmeldung der Magazine bei der Waffenbehörde ja dann schon erfolgt wäre.

    Hoffe, dass ich da deswegen bei einer zukünftigen Eintragung eines AR-15 keine Probleme bekomme. Die großen Magazine habe ich ja damals als Sammler erworben, nicht für das sportliche Schießen. Spiele mit dem Gedanken, dass einfach so anzugehen, wenn die nen Nachweis über den Erwerb möchten, dann muss ich sehen, wie ich weiter vorgehe....

     

    Viele Grüße

     

    Daniel

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