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Ordonanzfan

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  1. Da widersprichst du dir jetzt selbst: du trägst die ganze Zeit vor, jeder Sachkundige nach § 7 WaffG benötigt keine weitere Schulung und ist als Standaufsicht qualifiziert. Für Inhaber eines Jagdscheins unterstellst du sogar eine Privilegierung. Jetzt schreibst du, in den Schulungen zur Aufsicht sind Leute, die in der Ausbildung nie auf dem Stand standen und die Aufsichtsführung geübt haben. Wie wir bereits wissen, ist die Voraussetzung zur Teilnahme der Nachweis der Waffensachkunde oder ein Jagdschein. Somit sagst du also jetzt, dass es wohl doch eine besondere Schulung geben muss, da der Jagdscheininhaber oder derjenige mit einer Verbandssachkunde in seiner Ausbildung die entsprechenden Inhalte nicht gelernt hat. Jetzt kann man natürlich direkt wieder ein Bashing gegen die Verbände und Kreisjägerschaften starten, dass deren Ausbildung auch nichts taugt und die das natürlich nur aus wirtschaftlichen Interesse machen ohne dabei zu berücksichtigen, dass wohl kaum jemand umsonst arbeiten möchte. Beim BDS saßen wir mit 11 Leuten in einem Raum und haben uns ca. 2,5 Stunden die Präsentation angehört. Es wäre überhaupt kein Unterschied gewesen, wenn die Veranstaltung online durchgeführt worden wäre. Beim Rheinischen Schützenbund war es nicht anders. Erstaunlicherweise waren erst die Verbände das Problem, weil die machen können, was sie wollen. Jetzt die 180 Grad Wende hin zu einem tiefen Verständnis. Die Realität auf einem Stand ist doch eine ganz andere. Es steht dort eine Gruppe Schützen, von denen manche nach BDS trainieren, andere nach DSB. Und als Aufsicht ist vielleicht jemand von der DSU da. Es steht doch nicht immer eine zum jeweiligen Verband passende Aufsicht da, damit „die eigenen Leute“ die Aufsicht führen.
  2. Hallo Leon, danke für die Korrektur bezüglich des Jagdscheins. Ich habe vorhin nochmal in das Merkblatt des DJV geschaut und dort steht es ja auch so drin, wie du es hier beschreiben hast: Ist die Standaufsicht von einer jagdlichen Vereinigung beauftragt, ist neben dem Nachweisdokument auch ein gültiger Jagdschein mitzuführen (S. 47). Also nicht nur der Jagdschein bei der Aufsichtsführung und somit auch keine Privilegierung. Dir auch einen schönen Tag.
  3. Und müsst ihr beim BDMP auch erst die entsprechende Schulung absolvieren?
  4. Das erklär mal hier dem Betreiber der Anlage. Der wird wohl einfach sagen, dann schießt du hier halt nicht. Während der Aufsichtsführung muss zwar bei den Jägern „nur“ der Jagdschein mitgeführt werden. Zuvor muss aber eine Belehrung gemäß dem Merkblatt vom DJV erfolgt sein, die zu unterschreiben ist. Allein der Jagdschein reicht nicht aus, um Aufsicht führen zu dürfen. So steht es auch in den Verwaltungsvorschriften 27.4.1. Hatte mein Sohn erst vor zwei Wochen die Thematik. Daher noch frisch im Gedächtnis . Der hat jetzt die gelbe Nachweiskarte vom DJV.
  5. Das selbe Problem gibt es aber auch bei den Schießstätten. Wir sind als Verein auf einem recht großen Stand in der Nähe von Kassel eingemietet, weil wir keinen eigenen Stand haben. Unsere Mitglieder buchen da ihre Zeiten und das erste, was dann bei Ankunft vorgelegt werden muss, ist die Berechtigung als Aufsicht. Da nützt es nichts, ein Sachkundezeugnis vom BDS vorzulegen. Bei meiner Frau steht sogar im Zeugnis was zur Aufsicht „Rechte und Pflichten einer verantwortlichen Aufsichtsperson“ und „Rechte, Pflichten, Aufgaben und das Verhalten auf dem Schießstand“. Bei uns im Verein sind wir mittlerweile dazu übergegangen, die Sachkunde mit inkludierter Standaufsicht nur bei dem freien Träger zu machen. Das spart nicht nur Geld sondern auch Aufwand für uns Mitglieder.
  6. Das Problem scheint doch eher bei den Verbänden zu liegen. Ich habe meine Sachkunde seinerzeit beim BDS gemacht. Dort hat man direkt klar gestellt, dass ich erst Aufsicht machen darf, wenn ich hierzu auch den Lehrgang beim BDS besucht habe. Meine Frau hat später bei einem freien Träger die Sachkundeprüfung abgelegt und mit ihrem Zeugnis direkt auch eine Aufsichtenkarte bekommen.
  7. Offenbar hat doch das Beispiel aus Saarbrücken eine Anerkennung für die Lehrgänge zur Aufsicht. Und da hast du hier ja schon mehrfach geschrieben, dass kann es gar nicht geben. Offenbar lagst du damit aber falsch wie man an dem Beispiel sehen kann.
  8. Du hast doch in einem anderen Post vehement darauf hingewiesen, dass es eben genau diese Anerkennungen nicht geben darf. Und jetzt sagst du, es müsste einen zweiten Bescheid geben, obwohl du der Meinung bist, es dürfte überhaupt keinen Bescheid darüber geben? Das passt doch überhaupt nicht zusammen. Wenn ich mir die Diskussion bisher durchlese steht für mich fest, dass die Meinung von Webnotar und Anderen stimmig ist und es eine zusätzliche Qualifikation braucht.
  9. Ich habe einmal dort bestellt und das hat alles gut funktioniert.
  10. Da muss ich ja mal unseren Landesverbandsvorsitzenden (und Betreiber einer Schießstätte) auffordern, den Unsinn sein zu lassen, sich von den Aufsichten einen Nachweis über die Qualifikation vorlegen zu lassen mit dem Hinweis, diese Qualifikation gibt es deinem Beitrag nach gar nicht und die Waffensachkunde reicht aus. Dann hört er sicherlich auch umgehend damit auf, die Standaufsichten zu schulen. Ich glaube, deine Argumentation passt einfach nicht.
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