Da widersprichst du dir jetzt selbst: du trägst die ganze Zeit vor, jeder Sachkundige nach § 7 WaffG benötigt keine weitere Schulung und ist als Standaufsicht qualifiziert. Für Inhaber eines Jagdscheins unterstellst du sogar eine Privilegierung. Jetzt schreibst du, in den Schulungen zur Aufsicht sind Leute, die in der Ausbildung nie auf dem Stand standen und die Aufsichtsführung geübt haben. Wie wir bereits wissen, ist die Voraussetzung zur Teilnahme der Nachweis der Waffensachkunde oder ein Jagdschein.
Somit sagst du also jetzt, dass es wohl doch eine besondere Schulung geben muss, da der Jagdscheininhaber oder derjenige mit einer Verbandssachkunde in seiner Ausbildung die entsprechenden Inhalte nicht gelernt hat. Jetzt kann man natürlich direkt wieder ein Bashing gegen die Verbände und Kreisjägerschaften starten, dass deren Ausbildung auch nichts taugt und die das natürlich nur aus wirtschaftlichen Interesse machen ohne dabei zu berücksichtigen, dass wohl kaum jemand umsonst arbeiten möchte.
Beim BDS saßen wir mit 11 Leuten in einem Raum und haben uns ca. 2,5 Stunden die Präsentation angehört. Es wäre überhaupt kein Unterschied gewesen, wenn die Veranstaltung online durchgeführt worden wäre. Beim Rheinischen Schützenbund war es nicht anders.
Erstaunlicherweise waren erst die Verbände das Problem, weil die machen können, was sie wollen. Jetzt die 180 Grad Wende hin zu einem tiefen Verständnis. Die Realität auf einem Stand ist doch eine ganz andere. Es steht dort eine Gruppe Schützen, von denen manche nach BDS trainieren, andere nach DSB. Und als Aufsicht ist vielleicht jemand von der DSU da. Es steht doch nicht immer eine zum jeweiligen Verband passende Aufsicht da, damit „die eigenen Leute“ die Aufsicht führen.