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Bruchpilot

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  1. Hallo zusammen, ich möchte demnächst ein Sammlerstück von mir verkaufen. Bin mir aber wegen der Rechtslage bezüglich der Eignung des Käufers und ob Salut- oder Dekowaffe, wegen der neuen Rechtslage, noch nicht ganz im klaren, obwohl ich schon einige Hilfethemen durchforstet habe. Bei dem Sammlerstück handelt es sich um einen M 95 kuk Karabiner mit BKA Stempel in Raute und Nr. und daneben ein F und darunter ein W Stempel ( Nicht klar erkennbar). Das Patronenlager ist mit einem Stahlbolzen gesperrt, der Bolzen verschweißt , der Lauf unter dem Kimmenvisier geschlitzt (aufgefräst ,Kalibergröße), dahinter noch einmal ein Bolzen im Lauf eingeschweißt. Der Verschluß ist nicht auf 45 Grad abgefräst. Der Umbau müßte nach 1976 erfolgt sein aber noch vor 2003, weil ab dann ja keine BKA Stempel mehr verwendet wurden? Jetzt die Frage: Salut- oder Dekowaffe!? Nach neuem Recht! Und ist der Verkauf überhaupt möglich ohne in ein rechtliches Fettnäpfchen zu treten!? Und muß der Käufer schon vor dem Kauf eine WBK haben oder nicht? Nach neuem Recht muß der neue Besitzer ja für eine solch neu erworbene Sache eine WBK beantragen. Ich will bei dem Verkauf in kein rechtliches Fettnäpfchen treten. Für Eure Hilfe im Voraus schon einmal Danke (In Deutschland haben alle sozialen Pyromanen und Waffenfuzzis automatisch eine Eisenkugel mit Kette am Fuß)
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