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Ni3mand

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Beiträge von Ni3mand

  1. Wie macht man's dann korrekt?

    Wenn man alleine lebt, gerade an der Waffenreinigung und es klingelt (Zu dem Punkt weiß man es noch nicht) Aber die Waffenbehörde möchte zur Aufbewahrungskontrolle rein?

    Nach* dem klingeln, die losen Waffenteile in den Schrank und dann durch Sprecheinrichtung fragen wer da ist. 

    Die Kontrolleure dann aber (Wie im Volltext vermerkt) darauf hinweisen, dass man die Waffe reinigen wollte/gereinigt hat?

  2. vor 2 Stunden schrieb erstezw:

    Eben im Sachsenspiegel: die Tschechen stürmen die polnischen Supermärkte, weil dort auf Lebensmittel keine Umsatzsteuer erhoben wird...

    Man kann es sich ja immer so auslegen wie man es braucht... 

     

    Sicherlich wenn deutsche, mit deutschem Gehalt 

    Oder Tschechen, mit tschechischen Gehalt rüber gehen und einkaufen ist das für die billig. 

    Aber für Polen, mit polnischen Gehältern, sind die in den Lebensmittelgeschäften arm dran, weil's für die teuer ist. 

    Ist so wenn Schweizer nach DE kommen 

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  3. Gibt auch 20 25 oder 30er Magazine für Ar10 oder Ar15, 

    Aber glaubt mir, kaum einer von euch würde in Polen leben wollen, unter den dortigen Verhältnissen.

    Bedeutet dann auch nur noch 800€ Lohn. Bei Krankheit keine fortlaufende Zahlung.

    Weniger Verdienst bei höherer Umsatzsteuer = Produkte teurer wie hier.

  4. vor 28 Minuten schrieb webnotar:

    In der Wiederladelizenz ist regelmäßig der Besitz auf Patronen eingeschränkt, die in Waffen verschossen werden kann, die in der jeweiligen WBK stehen

    Nicht immer, und soviel ich auch weiß, ist das so nicht korrekt.

    es wurde einmal dagegen geklagt und sogar gewonnen, da musste der passus gestrichen werden.

     

    Zitat

    Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung."

    Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition.

     

    Nun aber, wie unterscheidet ein Laie ob das eine Fabrik, oder Wiedergeladene ist?

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  5. vor 3 Minuten schrieb Cannon Balls:

    Mein SB will das noch nicht mal sehen. 

    Es geht ihn ja auch nichts an das persönliche Schießbuch :D 

     

    vor 3 Minuten schrieb Cannon Balls:

    Das hängt ja immer zusammen.

    Also ich würde sagen, welche Waffe man angibt, wird nur bei Überkontingent und Wettkampf interessant,

    Je nach Verband kannst du mit einer Waffe mehrere Disziplinen schießen, fürs Training ist es dann egal 

  6. Wir geben im Verein in die Kladde an:

    Standaufsicht, Schießleiter, Verband, Verein (Wenn eingemietet), LW oder KW Stand und dann das Kaliber, Datum, Reinigung, Sonstiges (Falls ein Defekt vom vorherigen Nutzer / etwas kaputt gegangen ist)

     

    persönliches Schießbuch: Datum, Disziplin, Ort, Standaufsicht(Unterschrift) , Waffenart Kurz oder Lang

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  7. In der Sportordnung beim bds ist es beschrieben:

    Zitat

    A 11.01 Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Sowohl beim Training als auch im Wettbewerb müssen immer alle Vorschriften des Waffengesetzes, insbesondere §15 (6) und alle Vorschriften der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, insbesondere die §§ 6, 7, 10 und 11 unbedingt eingehalten werden. Bei Selbstlade-Langwaffen dürfen nur Magazine mit einer höchstzulässigen Kapazität von 10 Patronen verwendet werden. Der BDS-Gesamtvorstand kann die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen, die in ihren äußeren Abmessu

     

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  8. vor 3 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Das klingt nach Autodidakt ohne vernünftigen Trainer.

    Tatsächlich mangelt es an einem wirklich guten trsiner, egal ob lang oder kurz, In beiden Vereinen.

    das wissen musste ich mir alles allein durch lesen try&Error und YouTube beibringen, und für meine Zwecke ist das Okay, über Kreis hinaus will ich nicht raus 

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  9. vor 5 Stunden schrieb Stefan Klein:

    Falsch. 6 Monate…

    Nein, Falsch :) 

    wurde hier schon der Gesetzestext zitiert aber nochmal:

    Zitat

    Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition.

    Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

    Es ist ganz klar, dass diese zwei Zeilen sich nur auf wiedergeladene Munition beziehen.

     

    Und noch was:

    Zitat

    Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

    Waffe verkauft - 14 Tage Anzeigepflicht, nach Austragung keine Erlaubnis mehr.

     

     

    Zitat

    Darf man als Wiederlader Fabrikmunition entladen und so Pulver gewinnen?

     

    Schauen was in der eigenen 27er steht und auf dem Zeugnis.

    Aber sonst: delaborieren nur eigene hergestellte patronen.

    und Pulver gewinnen aus Fabrik schonmal gleich garnicht^^

  10. Nein, da das Treibladungsmittel fehlt zum Antrieb des Geschosses.

    Hülsen, Geschoss und Anzündhütchen sind frei zu erwerben und bedarf keiner Genehmigung, nur bei letzerem muss man eben volljährig sein.

    es ist dennoch empfehlenswert auf einen Dummy, ein abgeschlagenes ZH oder keins zu haben

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  11. Oh, da hätte ich tatsächlich auch vergessen nachzusehen.

    Wenn es wirklich nur für eine Waffe ist, dann hätte ich letzten von dir genannten genommen in 1 und 108kg. Da würde eine LW mit Schalldämpfer auch noch passen.

     

    Aber da der Fred Starter den kleinsten und leichtesten will, dann den wf3 in 0 und 89kg 

    Türe aushängen und den kriegt man überall hingetragen ^^

  12. Interessant, dass dort auch was über Polen zu sehen gibt.

    Es ist nicht gleich Streng wie in Deutschland, 

    Man kommt schneller als Sportschütze an eine Wbk ran als hier, jedoch ist der Besitz und Erhalt gekoppelt an Wettkämpfe die man absolvieren muss, da es das Bedürfnis ist.

    Fullauto, Lampen, Laser usw alles legal und zum Teil erlaubt

     

    Grundsätzlich ist es aber drüben deutlich lockerer, und die Menschen stehen zu Waffen auch anders, mit weniger Angst als in Deutschland.

  13. Ich mache es mir schwer mit der Denkweise :D bei meinem SB ist nur 2/6er wichtig, nicht nach Kalendermonat. 

     

    Bei mir war dieses Jahr: 04.01 auf gelb dann Nr.2 11.05 auf Grün.

    Also wenn ich richtig rechne 6 Monate ab der vorletzten dann also 05.07 wieder +1 möglich und dann erst ab 12.11 

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