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Wildcat Ernie

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Beiträge von Wildcat Ernie

  1. vor 4 Stunden schrieb Iggy:

    Das allererste IPSC-Regelwerk in den USA hatte m.W. 2 oder 5 Seiten, ich hab's mir mal irgendwo gespeichert.

    Die stetige Zunahme des Umfanges des Regelwerkes ist einem (amerikanischen) IPSC-Altvorderen einerseits den Stage-Lawyers unter den Schützen zu verdanken, die jede Regelunschärfe bis zum Exzess ausnutzen und andererseits den als BISS-Assholes agierenden ROs. (BISS = Because I Said So!)

    Auf Global Village bezeichnet man solche ROs hin und wieder gerne als Range Nazis.

     

    Nur, in Deinem o.g. Fall, da stinkt der Fisch vom Kopfe her - ein klärendes Wort durch den RM hätte geholfen haben sollen. ;-)

     

     

    Grüße

     

    Iggy

     

    Mir scheint, Du hast den Eingangspost nicht gelesen....

  2. vor 3 Stunden schrieb StefanT:

    hallo sportsfreunde,

    interessantes thema mit verschiedenen meinungen.

    "wildcat ernie's" frage hat sich nach meinem verständnis darauf bezogen wie eine waffe nach dem transport zum schießstand generell aus dem transportbehältnis entnommen wird. für ipsc ist es meiner meinung nach eindeutig. bei einem revolver ist die leere trommel an der waffe und bei einer pistole kann ein leeres magazin während des transport in der waffe sein.

    der gesetzgeber gibt vor das waffe und munition in getrennten behältnissen transportiert werden müssen. dem ist damit genüge getan.

    was dann nach dem auspacken, holstern und verlassen der sicherheitszone passiert ist ein anderes thema.

    wie es bei anderen disziplinen oder schießsportverbänden gehandhabt wird kann ich nicht sagen.

    ich kann mir allerdings auch vorstellen das es menschen auf dieser welt gibt die ihren leeren benzintank am moped abbauen:hi:

     

    gruß und dvc stefan

    Hallo Stefan,

    lies bitte noch einmal den Eingangspost. Es ging mir nur ums unbagging / bagging beim IPSC.

     

    Und leider muss ich Dir widersprechen. Der Gesetzgeber verlangt keinesfalls den Transport von Waffen und Munition in getrennten Behältnissen. Die Waffe darf lediglich nicht schuss- und nicht zugriffsbereit sein.

     

    Beste Grüße,

    Roland

  3. vor 1 Stunde schrieb PeterRS:

     

    Ich denke sowohl Gerd als auch Frank haben doch ausreichend Fundstellen genannt auf die Du Dich im Falle eines Falles beziehen kannst!

     

    Am besten, wie von Mateusz empfohlen, einen Ausdruck des Handbuches dabei haben.

     

    Gruß

    Peter

    Danke für die Info. Die Fundstellen hatte ich allerdings bereits im Eingangspost selbst genannt. ;-)

     

    Wichtig ist: Die Regeln sprechen eindeutig für meine Interpretation. :-)

  4. Ich danke Euch herzlich!

     

    Leider sind trotz eindeutigem Regelwerk einige Schützen (die meisten sogar ROs) in diesem Punkt Stur.

    Finde ich doof, kann es nur leider nicht ändern.

    Einhellige Aussage: "Ist so und machen wir so. Es wird nicht diskutiert."

    Eine Fundstelle für den Beleg dieser Regel konnte (oder wollte?) mir bisher niemand nennen...

  5. vor 2 Stunden schrieb HBM:

    Sehe ich auch so, eindeutig ist beim IPSC nur Munition oder Dummy-Patronen ein Problem in der Sicherheitszone und nicht ein leeres Magazin in der Waffe.

    Schießt der Vereinskamerad IPSC oder kommt er eher aus dem Standard-Bereich? Beim BDS gilt, Ausnahme siehe oben beim IPSC, eine Waffe als geladen wenn ein Magazin (egal ob mit oder ohne Munition / Dummy-Patronen) in der Waffe eingeführt ist.

    Mein Vereinskamerad schießt selbst IPSC.

    Beim BDS gilt die Waffe mit eingeführtem leeren Magazin auch in den Standarddisziplinen nicht als geladen. Sie darf nur so nicht abgelegt werden. Zum Ablegen muss der Verschluss in offener Position arretiert und das Magazin entnommen werden.

    In welchem Zustand (also mit oder ohne Magazin) die Waffen in den Transportbehältern sein müssen, ist im Sporthandbich nicht beschrieben.

  6. vor 19 Minuten schrieb Fyodor:

    Das "englischsprachige Original" ist aber nicht Bestandteil der behördlich genehmigten deutschen SpoO...

     

    Mit dem doppelten "in" hast Du aber Recht. Ich hielt das für einen redaktionellen Fehler. Wenn es bewußt so geschrieben wurde, dann ist das zwar ganz schlechtes Schriftdeutsch, aber Deine Interpretation wäre richtig, und meine falsch.

    Eben aufgrund des Textes im englischen Original ("Unloaded…………………. A firearm which is totally devoid of any live or dummy rounds in its chamber(s) and/or in an inserted or fitted magazine(s).")

    gehe ich davon aus, dass die behördlich genehmigte SpoO ganz bewußt so geschrieben wurde.

    Ich teile übrigens Deine Beurteilung "ganz schlechtes Schriftdeutsch". ;-) Vor allem, weil es so leicht überlesen und dadurch mißinterpretiert werden kann.

  7. vor 44 Minuten schrieb Fyodor:

     

    Eigentlich steht da schon alles drin:

     

    Eine Waffe ist "ungeladen", wenn sie "frei von [...] in die Waffe eingeführten Magazinen ist". Also: Magazin drin = "geladen"

    Nein, da steht etwas von Munition, die in Magazine eingeführt ist, die in die Maffe eingeführt, bzw. daran angebracht sind (das Wort 'in' steht da zweimal). Diese Interpretation wird auch durch die Lektüre des englischsprachigen Originals unterstützt.

  8. Hallo Leute,

     

    im Gespräch mit einem Vereinskameraden lässt sich folgendes Problem leider nicht abschließend klären:

     

    Er ist davon überzeugt, dass beim Auspacken der Pistole im Sicherheitsbereich die Waffe bereits im Futteral einen leeren Magazinschacht haben muss. Wenn also ein Schütze mit einem leeren Magazin in der Pistole im Futteral käme, müsse dieser ermahnt und bei Wiederholung disqualifiziert werden.

     

    Ich bin allerdings der Auffassung, dass diese Auslegung nicht vom Regelwerk erfasst ist und daher eine Ermahnung oder sogar Disqualifikation in diesem Fall unzulässig (weil willkürlich) wäre.

    Begründung: Der Zustand "geladen" wird im Glossar unter Punkt 12.5 loaded (geladen) beschrieben. Ein leeres Magazin stellt also kein Problem dar.

    Wenn das jedoch so wäre, dürfte man in Sicherheitszonen keine Magazinwechsel üben, denn dann müsste man ja gleich ermahnt, bzw. disqualifiziert werden.

    Das Üben von Magazinwechseln ist aber in Punkt 2.4.3.3 ausdrücklich erlaubt. Lediglich außerhalb der Sicherheitsbereiche und außerhalb des Parcours muss die geholsterte Pistole einen leeren Magazinschacht aufweisen (5.2.1.2).

    Darüber hinaus wird im Glossar die Tätigkeit "laden" mit dem Einbringen von Munition in die Waffe beschrieben. Ein leeres Magazin ist vom Munitionsbegriff nicht erfasst.

    Auch der Umstand, dass in 2.4.3.1 nur das ein- und auspacken ungeladener Schusswaffen in Sicherheitsbereichen erlaubt wird, führt nicht zur Begründung für eine Ermahnung oder gar Disqualifikation im Falle eines in der Waffe befindlichen leeren Magazins. Denn der Zustand "ungeladen" wird ebenfalls im Glossar beschrieben: "Eine Waffe, die vollständig frei von jeglicher scharfer oder Übungsmunition im Patronenlager oder in in die Waffe eingeführten oder daran angebrachten Magazinen ist".

     

    Weitere relevante Stellen zur Klärung der Fragestellung habe ich im gültigen Regelwerk nicht gefunden. Daher meine Frage an Euch: Wer kann helfen? Bitte belegt Eure Aussagen zum Thema mit eindeutig bezeichneten Fundstellen.

    Bestätigt ihr meine Auffassung, oder die meines Vereinskameraden?

     

    herzliche Grüße,

    Roland

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