Zum Inhalt springen

halvorsen

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    26
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von halvorsen

  1. Am 7.9.2021 um 23:47 schrieb mühli:

    Blöde gesagt, wenn du das wirklich willst, müsstest du bsp. in die Schweiz ziehen. Dort ist sowas in der Regel machbar, ansonsten hätte ich bsp. wohl keine Beretta Jetfire in 25 ACP oder eine Astra 3000 in 32 ACP.

    Das wäre die Lösung nach der ich suche 😅

    Oder ins benachbarte Österreich (von mir nur wenige Kilometer weg… hmm jetzt werd ich wirklich nachdenklich)

  2. vor 18 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

    Du kannst natürlich auch dein Kreuz bei der Wahl an entsprechender Stelle setzen. Tipp: nicht bei den Grünen - die wollen den privaten Waffenbesitz abgesehen von Jägern - verbieten.

    Gott bewahre… es grenzt an Selbstgeißelung, die Grünen zu wählen - Spaß und Freiheit adieu, her mit den Verboten. 

  3. vor 22 Stunden schrieb lrn:

    Ich weiß ja nicht, ob das in Frage kommt, bzw. was der Zweck der Waffe sein soll.

     

    Aber die bedürfnisfreien Feuerwaffen mit F-Zeichen wurden bisher nicht genannt, konkret Revolver 4mm RF lang. Die gibt es relativ günstig gebraucht, Restposten vielleicht auch noch neu. Munition -noch- kein Problem, wenn auch nicht billig. Vorteil: Man kann unter gewissen Voraussetzungen zu Hause schießen. Bei der DSU und dem DSB (Liste B) gibt es sogar sportliche Disziplinen auf 10m dafür.

     

    Zwar kein billiges Vergnügen, denn um eine WBK/Waffensachkunde, Zuverlässigkeit/Eignung und Lagermöglichkeit kommt man trotzdem nicht herum; aber immerhin hat man ohne Bedürfnisprüfung eine grüne WBK.

    Was die Lagermöglichkeit betrifft, kann man bestimmt mit der Behörde eine Regelung aushandeln. Für einen bedürfnisfreien Revolver unter 7,5J sollte ein A-Schrank oder ein Möbeltresor Klasse B mehr als ausreichend sein (36.2.12 AWaffV).

     

     

    Vielen Dank für den Tipp, wäre wirklich eine Überlegung wert!

  4. vor 10 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

    Naja, irgendwie ist das auch alles nicht stimmig. Erst geht es um's "Haben-wollen", dann plötzlich um die Einlagerung bei einem Händler zum Zweck des sporadischen Schießens - im anderen Thread (letztes Jahr) ging es um das reine "Besitzen", gerne auch deaktiviert, schießen sei "nicht notwendig". Aber gut, der TE hat nun alle Informationen, die er braucht - falls er sie braucht.

    Prinzipiell würde ich gerne eine scharfe Waffe besitzen, mir aber zugleich den ganzen Aufwand dahinter ersparen. Und and alle die mich hier wie einen Kriminellen oder Deppen hinstellen wollen: Wäre ich das wirklich, würde ich mir die Waffe auf ganz anderem Wege besorgen, aber ich suche ja nach einer LEGALEN Lösung.
    Ich bin im Trispalt: Auf der einen Seite ganz einfach deaktivierte Waffe kaufen, keine Umstände, keine Probleme, dafür aber ein Block Polymer und Stahl mit Waffenoptik ohne jegliche Funktionalität (wenigstens Magazin entnehmen wäre schön). Auf der anderen Seite großer Aufwand, Verpflichtungen, Umstände, dafür aber eine echte Waffe oder noch die dritte (Hybrid-) Möglichkeit: Waffe kaufen, wird eingelagert, hin und wieder schießen (faktisch mein Eigentum, jedoch nicht in meinem Besitz). Dann wäre mir nun die Hybrid-Lösung noch das Liebste (Ich hoffe du kannst mich verstehen) 

  5. vor 1 Minute schrieb PetMan:

    Kenne einen Händler da ist das Programm. Hat einen eigenen Stand und eigenen Verein. Da kann man sich sofort eine Waffe kaufen und auch damit Schießen, die verbleibt aber nach dem Schiessen in seinem Waffenraum. Der Spielt das Spiel solange mit wie man Mitglied in seinem Verein bleibt. Nur, irgendwann brauch man schon eine WBK oder Verkauft das Teil wieder. Viel Sinn sehe ich darin nicht, aber jeder wie er mag. Gesetzeskonform ist es auch , weil Besitz und Erwerb was anderes sind.

    Vielen Dank auch für diese Antwort.

    So ähnlich hätte ich mir das vorgestellt (bin da eben etwas eigen^^) 

    Darf ich fragen (bzw. man in diesem Forum schreiben) um welchen Händler es sich handelt?

  6. vor 1 Minute schrieb Andor:

    Dann würde sich eher ein kommerzieller Schießstand anbieten, bei dem du unter professioneller Aufsicht mit einer dort geliehenen Waffe schießen kannst.

    Alles klar, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben (Bei uns gibt‘s leider weit und breit keinen)

    Und danke dass ich wenigstens von dir klare Antworten bekomme und mir kein rumgeplänkel anhören muss. 

  7. Gerade eben schrieb Andor:

    Man müsste halt wissen, warum er eine Waffe kaufen will, bevor er die WBK hat.

    Geht es um seine seltene Traumwaffe, die er sich schon mal sichern will oder nur ums "haben"?

    Im ersten Fall würde die Lagerung beim Händler Sinn machen, ansonsten nicht.

    Ja, eigentlich nur ums haben. 
    Dann vermute ich wird die einzige Möglichkeit die Auswanderung nach Tschechien, Österreich oder die USA sein. (Ist es mir natürlich nicht wert)

  8. vor 1 Minute schrieb ASE:

    Troll detected.

    Neue User, 0 Posts und wieder ein Frage, die hart an der Legalität kratzt, bzw eindeutig darauf abzielt Antworten zu bekommen die man dann verwerten kann in Richtung: "DA, die böse Waffenlobby gibt Tips wie man ohne WBK eine Waffe bekommt."

    Wäre man ein ernsthafter Frage stellen, würde es genügen, den Wikipediaartikel zu Waffenbesitzkarte zu lesen. Um zu wissen, daß die Rote wohl der dümmste Einsteig in den legalen Waffenbesitz ist.


    Ich geb dir eine Anwort: Gar keine Waffe bekommst du ohne WBK.

    Irgendwann muss man ja mal anfangen, oder? Meistens von 0 weg.

    Entschuldige dass Waffen bzw. Schießsport nicht mein gepflegtes Haupthobby sind und ich dementsprechend nicht all zu viel Zeit darin stecken möchte. Wären wir in den USA, würde ich mir so ein Dings kaufen, in den Tresor stellen und ab und zu an den Schießstand damit. Sind wir aber nicht, also suche ich einen Weg, dem Genuss mit kleinstem Aufwand möglichst nahe zu kommen. Dieses Thema treibt mich nun schon länger um und eben mal mehr und mal weniger.

     

    Zu den Tips: Ich habe den Tip erhalten, dass ich die Waffe einlagern lassen kann. Wie sollte man daraus der Waffenlobby einen Strick drehen können? Ist ja wohl das sicherste vom sicheren…

  9. Gerade eben schrieb Andor:

    Diese Möglichkeit gibt es.

    Viele Händler / Büchsenmacher bieten nach dem Kauf (und Bezahlung) die Lagerung der Waffe an, bis eine Erwerbsberechtigung vorhanden ist. Meist für eine bestimmte Zeit kostenlos, dann für eine monatliche Gebühr.

     

    Darf man diese bei einem vorhandenen Schießstand auch unter Begleitung schießen oder beschränkt es sich nur auf die Lagerung? 

  10. Auf die Gefahr hin dass dieses Thema schon einmal so ähnlich behandelt worden ist, ich es aber leider nicht finden konnte:

     

    Ich möchte gerne eine Waffe erwerben, habe aber keine WBK.

    Nun gibt es natürlich die klassischen Lösungswege Deko, rote Wbk etc…

    Ich möchte jedoch eine Waffe besitzen, die ich zu einem späteren Zeitpunkt mit Wbk auch schießen dürfte, mir aber auch den Aufwand einer roten Wbk ersparen. Konkret denke ich dabei an diese elektronischen/mechanischen Sperren wie sie beispielsweise bei der Erbwaffensicherung eingesetzt werden. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten in diese Richtung?

    Ich bitte um Nachsicht für meine Unwissenheit und meine evtl. utopischen Vorstellungen.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.