Hallo zusammen =)
vor ein paar Wochen hatten wir bei uns im Verein eine Diskussion bezüglich der DSB Sportordnung. Seit dem habe ich immer wieder nach Antworten auf die diskutierten Fragen recherchiert, habe aber weder in der Sportordnung, noch in Foren eindeutige Antworten gefunden. Eventuell kennt sich hier jemand mit der DSB Sportordnung und deren Umsetzung aus und kann mir optimalerweise auch Belege liefern.
Unser Verein ist Mitglied im DSB und im BDS, jedoch sind die hier beteiligten Schützen nur Mitglied im DSB.
1.: Darf ein Schütze beim Training(!) mehr als 5 Schuss in das Magazin einer Pistole laden? Ich habe vor 10 Jahren bei der Sachkunde gelernt, dass grundsätzlich nur 5 Schuss in das Magazin geladen werden dürfen, allerdings kann ich dafür ehrlich gesagt keine Vorschrift finden. Das Einzige, was ich zu diesem Thema finden kann, ist 2.3.1 "Wenn ein Schütze seine Pistole mit mehr als fünf Patronen lädt oder mehr als ein Magazin füllt, wird er disqualifiziert (außer Finale).". Dieser Satz bezieht sich jedoch ausdrücklich auf Wettkämpfe, vom Training ist hier keine Rede.
2.: Darf ein Schütze beim Training mehrere Pistolenmagazine laden und diese dann nacheinander verschießen? Streng genommen werden ja immer 5 Schuss geschossen, und danach werden die Treffer kontrolliert. Üblicherweise schießen wir jedoch so viel wir möchten und äußern bei Bedarf den Wunsch, nach vorne zu gehen und die Treffer anzusehen. Dann schießen alle fertig und die Standaufsicht stellt anschließend die Sicherheit her. Zu diesem Thema finde ich in der Sportordnung ebenso Punkt 2.3.1, welcher sich nur auf Wettkämpfe bezieht: "Wenn ein Schütze seine Pistole mit mehr als fünf Patronen lädt oder mehr als ein Magazin füllt, wird er disqualifiziert (außer Finale).". Außerdem finde ich 1.7.1 "Es darf nur ein Magazin verwendet werden", was sich allerdings auf Ordonnanzwaffen bezieht. Vom Training mit der KW wieder keine Spur.
3.: Ein Sportschütze, welcher auch Jäger ist, besitzt einen Pistolenkarabiner, Kaliber .45 ACP. Dieser selbst ist sportlich zugelassen. Zur Jagdausübung besitzt die Person außerdem einen Schalldämpfer für die Waffe. Darf die Person die Waffe in Verbindung mit dem Schalldämpfer im Schützenverein schießen (evtl. auch nur Einschießen, Funktionstest, ...)?
Vielen Dank im Voraus
WatschelEnte