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stw500

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Beiträge von stw500

  1. Ich bitte hier nochmal um Klarstellung. Angenommen man hat sowohl mehrere KW als auch mehrere LW auf der grünen und auf der gelben WBK. Mir wurde insoweit vom BDS erklärt, dass es ausreichend sei Schießnachweise von EINER KW und EINER LW zu erbringen, egal welche, kann auch immer die gleiche sein,  solange diese auf der grünen WBK eingetragen sind. Ein Nachweis für alle eingetragenen Waffen sei gerade nicht notwendig. Wird diese Meinung hier geteilt?

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